Dresden. Seit 24. Oktober gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie bildet den Rahmen für die Kommunen, die neue Einschränkungen beschließen können, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).
- Hintergrund: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen.
Alle Landkreise können ihre Regeln verschärfen, wenn der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche länger als zehn Tage überschritten ist. Liegt die Wocheninzidenz mehr als sieben Tage unter dem Grenzwert, können die Einschränkungen wieder zurückgenommen werden.
Für ganz Sachsen verbindlich ist auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen.
Diese Corona-Regeln gelten in Dresden
Auch Dresden ist mittlerweile Risikogebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Schon in der vergangenen Woche hat die Landeshauptstadt die Regeln verschärft. Ab 27. Oktober gilt dann die neue Allgemeinverfügung. Das sind die wichtigsten Punkte.