Sachsen
Merken

Ende der Corona-Maßnahmen: Keine Maskenpflicht mehr in Arztpraxen

An diesem Freitag laufen auch die bundesweiten Maskenpflichten im Gesundheitswesen aus. Damit gibt es in Sachsen keinerlei Corona-Einschränkungen mehr.

Von Andrea Schawe
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
In Kliniken gilt nur noch bis Ostern eine Maskenpflicht für Besucher.
In Kliniken gilt nur noch bis Ostern eine Maskenpflicht für Besucher. © dpa

Dresden. Für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten in Arztpraxen gilt ab Sonnabend keine Maskenpflicht mehr. Bisher waren hier bundesweit FFP2-Masken vorgeschrieben. Diese Regelung ist bis 7. April im Infektionsschutzgesetz befristet und wird nicht verlängert. Eine Testpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht schon seit Anfang März nicht mehr.

Die Einrichtungen könnten aber nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, ob noch Schutzmaßnahmen für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. So hat etwa ein Krankenhaus in Chemnitz kürzlich wegen mehrerer Patienten mit Corona-Infektion wieder eine Maskenpflicht für Besucher und Beschäftigte angeordnet.

Damit laufen drei Jahre nach Beginn der Pandemie die letzten Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Die sächsische Corona-Verordnung wurde schon Anfang März aufgehoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält die Pandemie in Deutschland für beendet. Betrachte man Virus-Varianten, Impfungen und die noch vorkommenden Klinikfälle, könne man sagen, dass die Pandemie in Deutschland zu einem Ende gekommen sei, sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. "Wir haben in Deutschland die Pandemie erfolgreich bewältigt und auch mit einer guten Bilanz."

In Sachsen sind seit März 2020 insgesamt 1.962.864 laborbestätigte Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden. 16.911 Menschen sind seitdem mit oder an Covid-19 gestorben. Am Mittwoch meldete Sachsens Gesundheitsministerium 215 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird mit 30,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner angegeben. Da Erkrankungen mit dem Coronavirus nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind, werden die Infektionszahlen weiterhin vom Landesgesundheitsamt an das Robert-Koch-Institut übermittelt. (mit dpa)