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Was Reisende ab dem 1. Juli wissen müssen

Die Bundesregierung hebt die Warnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete auf. Das erleichtert vieles, aber nicht alles. Was jetzt in den Urlaubsländern gilt.

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Wer nach Frankreich reisen will, muss vorher ein Einreiseformular ausfüllen und sich somit registrieren.
Wer nach Frankreich reisen will, muss vorher ein Einreiseformular ausfüllen und sich somit registrieren. © AP

Von Thomas Sabin

Der Urlaub rückt immer näher und die Inzidenzen in Europa sinken. Das ist für viele, die im letzten Jahr auf einen Ausflug in die Ferne verzichten mussten, ein Segen. Worauf man bei der Urlaubsplanung nun achten muss und welche Urlaubsziele sich derzeit anbieten, erklären wir Ihnen hier.

Dänemark

Ein Häuschen auf der dänischen Insel Fanö.
Ein Häuschen auf der dänischen Insel Fanö. © www.pixabay.com

Wie aus Daten der Tageszeitung Tagesspiegel hervor, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Dänemark derzeit bei 24 (Stand 29. Juni). Das bedeutet: keine Reisewarnung, kein Corona-Risikogebiet sowie kein Hochinzidenz- oder gar Virusvariantengebiet.

Eine Registrierung ist bei Einreise ebenso wenig nötig wie ein Corona-Test für Geimpfte. Wer jedoch nicht geimpft ist, muss einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.

Die derzeit niedrige Inzidenz in Dänemark bedeutet auch, dass Einreisende auf eine Quarantäne verzichten können. Gleiches gilt für die Rückkehr nach Deutschland.

Frankreich

Der beliebte Ferienort Saint Tropez.
Der beliebte Ferienort Saint Tropez. © www.pixabay.com

Gleiches gilt für das Nachbarland Frankreich, wenn auch mit kleinen Ausnahmen. Hier liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 21. Als Risikogebiete werden aktuell nur noch die Überseegebiete Guadeloupe, St-Martin, Französisch-Guyana und La Reunion angesehen.

Wer nach Frankreich reisen will, muss zudem vorher ein Einreiseformular ausfüllen und sich somit registrieren. Es gilt: Geimpfte können ohne einen PCR- oder Antigen-Test einreisen. Für alle anderen ist ein Test jedoch Pflicht.

Eine Quarantäne-Pflicht gibt es auch hier nicht - sowohl bei der Einreise als auch bei der Rückkehr nach Deutschland. Ausgenommen davon sind die Risikogebiete in Übersee. Vor der Einreise nach Deutschland oder unmittelbar danach kann man sich jedoch freitesten.

Österreich

Ein Fiaker fährt Touristen während einer Stadtrundfahrt in einer Pferdedroschke durch Wien.
Ein Fiaker fährt Touristen während einer Stadtrundfahrt in einer Pferdedroschke durch Wien. © www.pixabay.com

Für Österreich liegt momentan ebenfalls keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Wer dort Urlaub machen möchte, benötigt keine Registrierung und nur dann einen PCR- oder Antigen-Test, wenn er oder sie nicht geimpft ist.

Eine Quarantäne entfällt bei der Einreise ebenso wie bei der Rückkehr. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich liegt derzeit bei 7.

Schweiz

Eine Alm in der Schweiz.
Eine Alm in der Schweiz. © www.pixabay.com

Wer den Schweizern einen Besuch abstatten will, muss lediglich ein Einreiseformular ausfüllen. In dem Land mit einer Inzidenz von 9 besteht keine Quarantänepflicht. Das gilt auch für die Rückkehr nach Deutschland.

Und wer mit dem Auto in die Schweiz einreist, erspart sich sogar das Ausfüllen des Einreiseformulars. Eine Test- und Registrierungspflicht gilt nur für Flugreisende.

Italien

Die Rialtobrücke in Venedig.
Die Rialtobrücke in Venedig. © LaPresse/AP

Zu Besuch bei den Italienern wird ein negativer PCR- oder Schnelltest gefordert - davon ausgenommen sind Geimpfte. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Quarantäne ist nicht notwendig. Reisende müssen ein Einreiseformular ausfüllen. Die Inzidenz in Italien liegt bei 8.

Griechenland

Santorini ist Griechenlands Perle.
Santorini ist Griechenlands Perle. © www.pixabay.com

Wer in den Flieger steigen will, um Urlaub in Griechenland zu machen, muss ungeimpft einen PCR- oder Antigen-Test vorlegen sowie ein Einreiseformular ausfüllen. Genesene können ebenfalls ohne Test einreisen. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 27 ist keine Quarantäne nach Ein- und Ausreise nötig.

Doch nicht allerorts in Europa sehen die Zahlen so rosig aus wie in Dänemark, Österreich oder Frankreich. In Portugal und Großbritannien sind die Sieben-Tage-Inzidenzen deutlich höher. Für beide Länder gelten somit auch andere Regeln.

Portugal

Eine Straßenbahn in Lissabon.
Eine Straßenbahn in Lissabon. © www.pixabay.com

Für Portugal gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Durch die rasante Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus klettert auch die Sieben-Tage-Inzidenz in Portugal in die Höhe. Derzeit liegt sie bei 101.

Urlauber müssen deshalb für die Einreise in das Mittelmeerland, das als Corona-Risikogebiet und Virusvariantengebiet eingestuft ist, eine Registrierung über ein Einreiseformular durchführen und einen PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht vorweisen, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

Eine Quarantänepflicht gibt es in Portugal nicht. Wer jedoch nach Deutschland zurückkehrt, muss sich umgehend für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne begeben. Diese kann erst beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet wird.

Großbritannien

St. Ives in Cornwall.
St. Ives in Cornwall. © www.pixabay.com

Mit einer Inzidenz von 186 gilt das Vereinigte Königreich ebenfalls als Corona-Risiko- und Virusvarianten-Gebiet. Für eine Einstufung als Hochinzidenzgebiet muss die Inzidenz mindestens 200 betragen.

Für die Einreise muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein und müssen auch von Geimpften vorgelegt werden.

Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne - trotz negativem Test - Pflicht. Wer nach Deutschland zurückkehrt, muss ebenfalls in Quarantäne.

Wann ist ein Gebiet ein Risikogebiet?

Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet drei Arten von Risikogebieten.

So wird eine Region oder ein Land als Risikogebiet eingestuft, wenn der Inzidenzwert innerhalb der vergangenen sieben Tage höher lag als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zu einem Hochinzidenzgebiet wird ein Land mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, in der Regel aber mindestens 200 beträgt. Vereinzelt werden aber auch Regionen, die diesen Wert unterschreiten, beispielsweise wegen des hohen Infektionsrisikos als Hochinzidenzgebiete bezeichnet.

Virusvariantengebiete werden jene Länder, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus verbreitet sind. Beispiele sind derzeit Portugal und Großbritannien. Aber auch Russland ist mit einer Inzidenz von 97 derzeit als Virusvariantengebiet eingestuft.

Die wichtigsten Informationsquellen für Reisende

uf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit sind alle aktuellen Informationen für Reisende einzusehen.

Eine Liste der Risikogebiete, einschließlich der Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete stellt das Robert Koch-Institut (RKI) zur Verfügung.

Detaillierte sowie aktuelle Informationen zu den in den einzelnen Bundesländern vorherrschenden Vorgaben stellt der Tourismus-Wegweiser des Bundes bereit.

Die derzeitigen Corona-Regeln und Einreise- sowie Quarantänebestimmungen aller Länder sind aktuell auf der Seite des Auswärtigen Amtes in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen einzusehen.

Für die Infektionslage weltweit bietet die Johns-Hopkins-Universität eine gute Übersicht. Für die in Europa geltenden Regeln lohnt ein Blick auf das Portal Re-open EU.

Und welche Tests bei der Rückreise nach Deutschland zugelassen sind, hat das RKI zugefasst.