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Das ändert sich ab Juli

Der neue Monat hält nicht nur für Patienten, Rentner und Bauherren gute Nachrichten bereit. Der Überblick über die Änderungen ab Juli.

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So makellos sieht nur ein künstliches Gebiss aus. Die Krankenkassen wollen aber jetzt mehr Leistungen bezahlen.
So makellos sieht nur ein künstliches Gebiss aus. Die Krankenkassen wollen aber jetzt mehr Leistungen bezahlen. © dpa

Ab 1. Juli treten einige Änderungen in Kraft, die gesetzlich Krankenversicherte freuen dürften. Mit dem neuen Monat werden viele Behandlungen zur Kassenleistung. Profitieren können unter anderem Krebspatienten und werdende Mütter. Gute Nachrichten gibt es zudem für Rentner in Ostdeutschland. Wir geben einen Überblick.

Parodontitis, Physio- und Ergotherapie

Gesetzlich Versicherte, die unter schwerer Parodontitis leiden, profitieren ab dem heutigen Donnerstag von einem umfangreicheren Therapieangebot. Die Krankenkasse übernimmt fortan Leistungen für die Vor- und Nachbehandlung. Dazu gehören eine Unterweisung in die Mundhygiene, Aufklärungsgespräche sowie eine Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren. Bisher wurde nur die Behandlung von akuten Entzündungen übernommen.

Auch der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen wird ab 1. Juli für viele Patienten leichter. Ein langfristiger Einsatz dieser Behandlungen auf Kosten der Kassen ist bei mehr Krankheiten möglich als zuvor. Neu dazugekommen sind etwa die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Geändert hat sich auch die Höchstmenge an Ergotherapie-Einheiten pro Verordnung bei bestimmten Diagnosen von maximal zehn auf 20.

Schwangerschaft

Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor ihres Ungeborenen künftig schon während der Schwangerschaft auf Kassenkosten durch einen Bluttest bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wird. Bei dem Verfahren, das nun ab 1. Juli Kassenleistung ist, wird im Labor die DNA des Kindes im mütterlichen Blut analysiert und so der Rhesusfaktor des Ungeborenen ermittelt.

Konservierung von Sperma und Eizellen

Eine Krebstherapie kann manchmal zu einem Verlust der Fruchtbarkeit führen. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.

Die Kryokonservierung steht nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“ zu, also nicht nur Krebspatienten.

Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen bei Frauen liegen nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zwischen 3.500 und 4.300 Euro. Für das Einfrieren von Spermien beim Mann sind es um die 500 Euro. Dazu kämen jährliche Lagerungskosten von rund 300 Euro. Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wichtig zu wissen: Ein rückwirkender Anspruch besteht nicht.

Renten

Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten allerdings keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken. Die sogenannte Rentengarantie sorgt in den westdeutschen Bundesländern jedoch dafür, dass die Renten trotzdem nicht gekürzt werden. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Rentner in Ostdeutschland können sich freuen: Ab Juli steigen ihre Bezüge.
Rentner in Ostdeutschland können sich freuen: Ab Juli steigen ihre Bezüge. © dpa/Stephan Scheuer (Archiv)

Glücksspiel

Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1.000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.

Einwegplastik

Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten. Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, beispielsweise Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr. Auch bestimmte Trinkbecher sowie Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Vorhandene Ware darf noch verkauft werden.

TV-Sommerpause

Das Fernsehen sendet weiter, aber frische Inhalte fehlen oft. Im Hochsommer ist für viele Fernsehformate Sommerpause. Bei der ARD sind neben dem Dauerbrenner Tatort auch die Talk-Klassiker Anne Will, Hart aber fair und Maischberger schon jetzt für mehrere Wochen in den Ferien. Maybrit Illner im ZDF folgt Mitte Juli und Markus Lanz Anfang August. Sportfans können ab dem 23. Juli mit dem TV-Großereignis Olympia überbrücken.

Mobilfunk

Die Deutsche Telekom und Vodafone haben ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni abgeschaltet. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt. Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten. Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt.

KfW-Förderung

Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss neue Regeln beachten. Ab 1. Juli greift die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst. Die Förderung soll damit attraktiver werden. Zudem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Weitere Infos dazu

Versandhandel

Wer in Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder auch der Schweiz kleinere Waren bestellt, muss vom 1. Juli an mit höheren Kosten rechnen. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer auch für Artikel entrichtet, für die bisher eine Freigrenze von 22 Euro galt. Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent. Für Bücher sind sieben Prozent fällig. Für den eigentlichen Zoll, der zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro.

Schulferien

Am 26. Juli startet Sachsen und am 30. Juli Bayern als letztes Bundesland in die Sommerferien. Bis zum 1. August sind damit für ein Wochenende alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien. (dpa)