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Dresdner Fitnessstudios müssen wieder schließen

Einige Filialen haben am Montag geöffnet. Das Sozialministerium betont: Das ist nicht erlaubt. Wie ist es überhaupt dazu gekommen?

Von Kay Haufe & Julia Vollmer & Sandro Pohl-Rahrisch
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Trainieren einen Tag lang. In Dresden öffneten einige Fitnessstudios am Montag wieder. Ein Missverständnis?
Trainieren einen Tag lang. In Dresden öffneten einige Fitnessstudios am Montag wieder. Ein Missverständnis? © Sven Ellger

Dresden. "Wir öffnen am 22. März" ließ die Fitnessstudio-Kette "Mcfit" ihre Kunden am Montag wissen. Die Dresdner und die Leipziger Filialen würden wieder öffnen. Wer einen negativen Schnelltest vorweisen könne, dürfe die Studios seit Mitternacht wieder betreten. Das Problem: Die sächsische Corona-Schutzverordnung sieht die Öffnung der Fitnessstudios überhaupt nicht vor.

Auf SZ-Nachfrage bestätigte ein Mcfit-Mitarbeiter am Montagvormittag allerdings zunächst, dass das Studio an der Overbeckstraße wieder geöffnet habe, ebenso die Filiale am Seidnitz-Center. Auf Facebook hatte zuvor auch die Kette "Fit One" die Wiedereröffnung der Postplatz-Filiale angekündigt. Die Hygienemaßnahmen seien mit dem Ordnungsamt abgesprochen, hieß es dort. Neben geschlossenen Duschen und Umkleidekabinen seien das der Nachweis eines negativen Testergebnisses sowie eine vorherige Terminvereinbarung.

"In Dresden hat unser Studio-Team beim Gesundheitsamt angerufen. Die Dame war sehr nett, aber wusste nicht genau, ob wir öffnen dürfen oder nicht", schrieb das Presseteam von McFit später auf SZ-Anfrage. Vom Land Sachsen habe man telefonisch folgende Infos bekommen: "Artikel 8, Absatz 2, Nummer 3 der Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen negativen Test zugelassen werden kann."

Nach Aussage des Presseteams sagte die Mitarbeiterin des Landes Sachsen, dass McFit nach aktueller Lage am Freitag eröffnen dürfe. "Die Mitarbeiterin wies auf die Vorgabe von Schnell- und Selbsttest hin, die für einen Eintritt erforderlich sind. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der Selbsttest muss vor Ort gemacht werden. Zusätzlich erfassen wir die Zutritte sowie erstellen eine Übersicht über die Testnachweise."

Ministerium: Fitnessstudios dürfen nicht öffnen

Im Sozialministerium zeigte man sich verwirrt über das Vorgehen. Nach der Verordnung vom 5. März, die aktuell gilt, gehörten Fitnessstudios zu den Einrichtungen, deren Betrieb auch weiterhin untersagt sei, so die Behörde auf Anfrage. "Sie sind auch kein Bestandteil der bisherigen Öffnungsstufen." Ausnahmen würden lediglich für dringend notwendige, medizinische Behandlungen gelten.

Zwar würden im Rahmen einer neuen Verordnung weitere Maßnahmen geprüft. So treffen sich die Länderchefs heute mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), um über die kommenden Wochen zu beraten. "Zum jetzigen Zeitpunkt können allerdings noch keine Angaben zu der neuen Verordnung gemacht werden."

Konkret zum Fall McFit sagte das Sozialministerium Sachsen, dass die Studio-Betreiber von McFit vermutlich bei der Corona-Hotline der Staatsregierung angerufen hätten, die unter anderem Bürgerfragen zu den sächsischen Corona-Verordnungen beantwortet. "Bedauerlicherweise haben die Mitarbeiter der Hotline in diesem Fall trotz regelmäßiger Schulung wahrscheinlich eine Falschauskunft erteilt. Der Sachverhalt befindet sich bereits in der Klärung", hieß anschließend es aus dem Ministerium.

SZ-Informationen zufolge hat das Leipziger Ordnungsamt inzwischen damit begonnen, die dortigen Fitnessstudios wieder zu schließen.

Auch die Stadt Dresden betonte, dass grundsätzlich das Öffnen und der Betrieb von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht medizinisch notwendigen Behandlungen dienen, laut Corona-Schutz-Verordnung untersagt sind. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit 2.500 Euro Bußgeld bestraft werden. Bei wiederholter Feststellung könne es auch höher sein, so das Rathaus.

"Offensichtlich gibt es bei einigen Betreibern Verwirrungen um die Auslegung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften. Aus diesem Grund wurden die betreffenden Fitnessstudios aufgesucht und die Rechtslage erläutert", hieß es aus dem Rathaus.

Auch die Konkurrenz ist verwirrt

Falk Noack, der in Dresden die Thomas Sport Center betreibt, ist verwirrt. Auch er war davon ausgegangen, seine Filialen weiterhin schließen zu müssen. Als er von der Öffnung der großen Filialisten erfuhr, habe er sich am Morgen beim Ordnungsamt erkundigt. Dort sei ihm klar gesagt worden, dass er nicht öffnen dürfe.

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