Dresden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat erneut einen Kritiker der Corona-Schutzimpfungen vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Autor eines Facebook-Kommentars könne sich auf die Meinungsfreiheit berufen, heißt es in dem Beschluss. Er hatte eine Abbildung veröffentlicht, in dem die Zugangsregeln für Ungeimpfte für Geschäfte und Restaurants 2021 mit der Lage der Juden 1934 verglichen wurden. „Ich habe mir schon einen Judenstern besorgt“, lautete sein Kommentar dazu.
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