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Kreis Görlitz: Weitere vier Corona-Tote

Auch die Zahl der Neuinfektionen ist hoch, die Inzidenz steigt. Und der Landkreis hält seine neueste Allgemeinverfügung für rechtssicher.

Von Sebastian Beutler
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Symbolfoto © dpa/Robert Michael

Die Corona-Pandemie hat weitere vier Menschenleben im Landkreis Görlitz gekostet. Zwei 95-jährige Männer aus Neusalza-Spremberg und Oppach, ein 74-jähriger Mann aus Oderwitz und eine 83-jährige Frau aus Bertsdorf-Hörnitz sind am oder mit dem Virus gestorben. Das teilte das Kreis-Gesundheitsamt am Mittwoch mit. Damit steigt die Zahl der Toten seit Beginn der Pandemie im Kreis Görlitz auf 157.

Trotz der vielen Todesfälle der oftmals sehr betagten Patienten ist die Corona-Infektion auch für diese Altersgruppen kein Todesurteil. Nach Studien in verschiedenen Ländern Europas überleben rund 80 Prozent aller über 80-Jährigen ihre Corona-Infektion. In den Altersgruppen darunter ist dieser Anteil noch höher.

Ist die Verfügung des Kreises rechtssicher?

Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe belastet aber das Gesundheitswesen stark, vor allem das Pflegepersonal. Derzeit werden 188 Menschen in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, davon benötigen 25 eine intensivmedizinische Betreuung. Auf den Stationen in den Kliniken sind rund 100 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz.

Um das Gesundheitswesen zu schützen, haben Freistaat und Landkreis seit Dienstag schärfere Corona-Beschränkungen in Kraft gesetzt. Der Landkreis hält seine Allgemeinverfügung auch für rechtssicher, obwohl er die Zahlen seines eigenen Gesundheitsamtes als Grundlage nimmt und nicht - wie vom Freistaat in seiner Corona-Verordnung festgelegt - die oftmals geringeren Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Landrat Lange erklärte vor Journalisten, dass die Lage - egal von welchen Zahlen man ausgeht - ernst sei und sowohl das RKI als auch das Gesundheitsamt die Inzidenz mit weit über 300 angeben. Mögliche gerichtliche Überprüfungen der Allgemeinverfügung sieht Landrat Bernd Lange zuversichtlich entgegen.

Langfristiges Ziel der Maßnahmen sei aber die Fälle in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner unter die kritische Marke von 50 zu drücken, da dann die Gesundheitsämter die Infektionsketten durchbrechen können. Rechtsamtsleiter Karl Ilg verteidigte seine Allgemeinverfügung vom Montag in diesem Punkt so: Über der Inzidenz von 200 müssen weitere Einschränkungen festgelegt werden, das heißt nicht, dass der Kreis nicht zuvor bereits zu Maßnahmen greifen kann, um die Pandemie einzuhegen. So verstehe er auch die Verordnung des Freistaates. Da aber die 7-Tage-Inzidenz sowohl beim RKI als auch bei den Zahlen vom Landkreis über 300 beziehungsweise 400 liegt und damit deutlich über 200, sind die Maßnahmen ohnehin zwingend nötig.

Das federführende Sozialministerium sieht ebenso die Voraussetzung für die schärferen Maßnahmen in der Allgemeinverfügung erfüllt, die Inzidenz läge auch nach den RKI-Zahlen innerhalb von fünf Tagen über 200. Die Unterschiede in den Inzidenz-Zahlen zwischen RKI und Landratsamt stelle die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung nicht infrage, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der SZ. Allerdings empfiehlt das Sozialministerium bei einer Änderung der Verfügung "die Begründung an die Verordnungslage anzupassen", also dann die RKI-Zahlen zu verwenden.

Bis Mittwochmittag wurden dem Kreis-Gesundheitsamt 219 Neuinfektionen gemeldet, darunter zwölf Kinder. Am Mittwoch vergangener Woche waren es 208.

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