Der Kreis Görlitz hat seine Quarantäne-Verordnung aktualisiert und dabei vor allem die Ausnahmen neu gestaltet. Sie gilt für alle, die sich entweder mit einem Coronavirus infiziert haben oder mit einem Infizierten Kontakt hatten.
Generell gilt, dass enge Kontaktpersonen sich 14 Tage in Quarantäne begeben müssen, sobald sie erfahren haben, dass sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten. Meist werden sie darüber vom Kreis-Gesundheitsamt informiert.
Bei Familienangehörigen im gleichen Hausstand ist das anders. Hier müssen sich die Angehörigen sofort in Quarantäne begeben, wenn sie von der Infektion erfahren und nicht erst den Anruf der Gesundheitsbehörde abwarten. Wer allerdings seit der Testung sowie zwei Tage zuvor keinen Kontakt zu dem Infizierten hatte, muss nicht in Quarantäne. Wer zweimal geimpft ist und wo die zweite Impfung 15 Tage zurückliegt, braucht ebenso nicht als enge Kontaktperson in Quarantäne. Eine weitere Ausnahme gilt für alle engen Kontaktpersonen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Coronavirus-Infektion überstanden haben. Diese Ausnahmen gelten aber wiederum nicht mehr, wenn es sich beim "Quellfall" um eine besorgniserregende Coronavirus-Mutation handelt. Dazu zählt beispielsweise der brasilianische Typ, aber nicht der britische.
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