Berlin. Für die Osterferien können Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen.
Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen:
Polen
Einreisebeschränkungen: Wer von Deutschland aus nach Polen einreisen möchte, braucht weder einen negativen Test noch einen Impfausweis.
Alltagsbeschränkungen: Zugangsbeschränkungen für Restaurants und Hotels gibt es in Polen nicht mehr. In Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen, Geschäften und Touristenattraktionen sind Masken nicht mehr erforderlich. In Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Apotheken besteht jedoch weiterhin eine Maskenpflicht. Positiv getestete Personen müssen sich in Polen derzeit nicht mehr in Quarantäne begeben.
Inzidenz: Die Corona-Inzidenz in Polen ist derzeit mit 64.7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner recht niedrig.
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Tschechien
Einreisebeschränkungen: Für die Einreise aus EU-Ländern ist in Tschechien kein Test- oder Impfnachweis mehr nötig.
Alltagsbeschränkungen: In Tschechien gilt die Pflicht zum Tagen einer FFP2-Maske nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Im Einzelhandel können Sie auf eine Maske verzichten. Zugangsbeschränkungen für Bars und Restaurants gibt es in Tschechien keine mehr.
Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Tschechien beträgt aktuell 370 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.
Italien
Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.
Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)
Spanien
Einreisebeschränkungen: Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite "Spain Travel Health-Portal" anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.
Inzidenz: Etwa 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.
Portugal
Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal "Passenger Locator Form - Flight Information".
Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.
Inzidenz: Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100.000 Einwohner.