SZ + Leben und Stil
Merken

Wann wird Corona als Schulunfall anerkannt?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch nach einer Corona-Infektion in der Schule - unter bestimmten Voraussetzungen. Die Unfallkasse Sachsen hat bereits 144 Fälle genehmigt.

 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Schulen und Ärzte sind bei milden Corona-Verläufen nicht verpflichtet, sie der Unfallkasse zu melden - also etwa bei nur leichten Erkältungssymptomen.
Schulen und Ärzte sind bei milden Corona-Verläufen nicht verpflichtet, sie der Unfallkasse zu melden - also etwa bei nur leichten Erkältungssymptomen. © Annette Riedl/dpa

Kinder sind in der Schule und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Eine Verletzung in der Sportstunde, ein Unfall im Chemieunterricht sind typische Fälle für die Unfallkasse. Doch auch eine Corona-Infektion kann einen Schulunfall darstellen, erklärt der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Ist eine Corona-Infektion wahrscheinlich in der Schule passiert, kann man das an die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes als Unfall melden.

"Eine Anerkennung ist vorteilhaft", sagt der Medizin- und Sozialrechtler Nikolaos Penteridis. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahle mehr als die Krankenversicherung. "Die Unfallkassen zahlen alles, was geboten ist, also jeden Heilversuch, jede Reha-Maßnahme." Die Krankenversicherung zahle dagegen in der Regel "nur" das, was medizinisch notwendig sei. "Deshalb ist es immer schön, wenn die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft mit im Boot ist, egal bei welcher Krankheit."

In diesem Text:

  • Wie belegt man die Infektion als Schulunfall?
  • Was will die Unfallkasse außerdem noch wissen?
  • Wann muss die Schule eine Erkrankung melden?
  • Müssen Eltern eine Meldefrist beachten?
  • Wie oft sind Covid-Infektionen als Schulunfall anerkannt worden?
  • Was ist das Fazit?
Ihre Angebote werden geladen...