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Zoll kontrolliert Baufirmen in Karls Erlebnis-Dorf Döbeln

Die Aktion richtet sich vor allem gegen Schwarzarbeit. Das haben die Beamten in dem Freizeitpark vorgefunden.

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Unter anderem in Döbeln hat der Zoll die Mitarbeiter von Baufirmen kontrolliert.
Unter anderem in Döbeln hat der Zoll die Mitarbeiter von Baufirmen kontrolliert. © Zoll

Döbeln/Dresden. Die Beamten des Hauptzollamtes Dresden hatten in dieser Woche die Baubranche im Visier. „Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung mit rund 140 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und hat verdachtsunabhängig Bauvorhaben in Dresden, Leipzig, Döbeln und Görlitz überprüft“, erklärt Heike Wilsdorf, Presssprecherin des Hauptzollamtes.

Zwölf der Beamten haben sich in Karls Erlebnis-Dorf in Döbeln umgesehen. „Dort haben sie 24 verschiedene Firmen angetroffen“, so Heike Wilsdorf. 111 Personen seien nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt worden.

In zwölf Fällen hätten sich Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften ergeben, die in den kommenden Wochen weiter geprüft würden. Im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht seien keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Insgesamt wurden in den vier Städten fast 400 Arbeitnehmer von mehr als 100 Firmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und die Gültigkeit von Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissen geprüft. Dabei habe es in knapp 60 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegeben.

Umfangreiche Nachermittlungen nötig

„Bei diesen Überprüfungen richten wir unser Augenmerk auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die ordnungsgemäße Zahlung des Mindestlohns sowie auf die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug“, so Heike Wilsdorf.

„Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung führen zu Wettbewerbsverzerrungen und die gehen zulasten der legal arbeitenden Unternehmen und Arbeitnehmer. Auch deshalb führt der Zoll regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen durch.“

An die Prüfungen der Finanzkontrolle schließen sich stets umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.