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Urteil gegen Freie Kameraden erst 2020

Anwalts-Eskapaden und zu wenig Zeit für die Beratung: Der Prozess gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ zieht sich weiter in die Länge.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte Benjamin Z. mit seinem Verteidiger Alexander Held und einem Justizbediensteten. Z. gilt als mutmaßlicher Rädelsführer der rechtsextremen Schlägertruppe.
Der Angeklagte Benjamin Z. mit seinem Verteidiger Alexander Held und einem Justizbediensteten. Z. gilt als mutmaßlicher Rädelsführer der rechtsextremen Schlägertruppe. © Archiv: Benno Löffler

Verteidiger Andreas Junge aus Berlin hat im Prozess gegen sechs Angeklagte der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) am Landgericht Dresden schon wieder gefehlt. Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer, Joachim Kubista, gab am Freitag daher drei weitere Sitzungstage für die letzten Worte der Angeklagten und die Verkündung des Urteils bekannt: 10., 17. beziehungsweise 21. Januar 2020.

Anwalt Junge ist Pflichtverteidiger von Benjamin Z. (31), dem mutmaßlichen Rädelsführer der rechtsextremen Schlägertruppe. In den letzten vier Monaten soll Junge nur zweimal in der Hauptverhandlung gesehen worden sein. Eigentlich hätten er und Mitverteidiger Alexander Held an diesem inzwischen 112. Sitzungstag wieder einmal, plädieren sollen. Doch das fiel aufgrund Junges Fehlens erneut aus.

Der Prozess läuft seit September 2017, Ende Oktober 2019 begannen die Plädoyers. Ein Urteil war für Ende November vorgesehen, später für den 20. Dezember. Da Junge und Held sogar gemeinsam fehlten, sprangen mehrfach zwei sachfremde Verteidigerinnen ein, um die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Mitverteidigern anzuhören. Das ist, zumal am Ende eines solchen Mammut-Prozesses, zumindest äußerst ungewöhnlich.

Am Freitag kritisierten sogar Verteidiger der übrigen Angeklagten das „unkollegiale Verhalten“ Junges. Für das Gericht jedoch kommt die Verzögerung gelegen, da den Richtern aufgrund weiterer Verhandlung mehr Zeit für ihre Beratung bleibt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie schweren Landfriedensbruch, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und gefährliche Körperverletzung vor. Im August 2015 sollen sie sich etwa an den Ausschreitungen vor einer Asylunterkunft in Heidenau beteiligt haben, im Oktober 2015 gemeinsam mit der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" ein alternatives Wohnprojekt in Übigau überfallen haben. Darüber hinaus sollen sich einige der Angeklagten auch am 11. Januar 2016 an den Krawallen in Leipzig-Connewitz beteiligt haben. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren Haft gefordert.

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