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Brandhaus auf dem Weißen Hirsch beschäftigt Gericht in Dresden

Nach dem verheerenden Brand an der Villa Ursi am Lahmannring in Dresden laufen nun mehrere Prozesse gegen die Eigentümer. Es wird spekuliert, dass diese "unterversichert" seien.

Von Andreas Weller
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An diesem Haus am Lahmannring hat 2022 das Dachgeschoss gebrannt.
An diesem Haus am Lahmannring hat 2022 das Dachgeschoss gebrannt. © René Meinig

Dresden. Im Juni 2022 brannte der Dachstuhl des denkmalgeschützten Gebäudes auf dem Weißen Hirsch in Dresden. Seit den Löscharbeiten sind die Wohnungen in dem ehemaligen Seniorenheim für die Mieter nicht mehr nutzbar.

Alle 36 Mietparteien mussten raus, haben zum Teil zunächst nur Notunterkünfte nutzen können. Einige der Mieter wollen aber an ihrem alten Zuhause festhalten. Weil die Eigentümer die Mietverträge für erloschen erklärt haben und nicht alle das hinnehmen wollen, laufen mehrere Gerichtsverfahren dazu am Dresdner Amtsgericht.

Am Dienstag hat ein Verfahren begonnen, in dem eine der Mietparteien beim Eigentümer einklagen will, dass das Mietverhältnis weiterbesteht. Zumindest für den Fall, dass das Haus wieder hergerichtet wird. "Uns geht es nicht um Geld oder so, wir wollen nach Hause", erklärte der Mieter, der nicht namentlich genannt werden möchte.

Der Verteidiger des Eigentümers erklärte am Rande, dass derzeit fünf Verfahren im Zusammenhang mit dem Gebäude vor Dresdner Gerichten verhandelt werden, und er habe dazu eine klare Auffassung: Die Mietverträge aller Mieter seien "qua Gesetz" erloschen. Wenn das Haus abgerissen und ein Neues gebaut werden würde, bestünden die alten Mietverträge ja auch nicht einfach weiter.

Abreißen wegen Denkmalschutz unmöglich

Aber ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht, da das Haus L-förmige Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann es nicht einfach abgerissen werden. Die Mieter haben zudem Sorge, falls die Eigentümer das Gebäude wiederaufbauen sollten, dann neue Mietverträge ausgehandelt werden und die Mieten steigen.

Ein Anwalt der Eigentümer erklärte, dass bisher keine Absicht bestehe, das Haus wiederaufzubauen, dies aber auch nicht ausgeschlossen sei. Aktuell beschäftige man sich noch mit dem Schaden. "Laut Zahlen der Versicherung liegen die Brandbeseitigungskosten bei 850.000 Euro und die Kosten für den Wiederaufbau bei 4,5 Millionen Euro." Das könne aber viel zu niedrig angesetzt sein, weil Versicherungen häufig nicht die aktuellen Baupreissteigerungen einrechnen.

Der klagende Mieter sagt, es gebe Hinweise, dass das Gebäude von den Eigentümern nicht ausreichend versichert sei und er mit seiner Familie deshalb seine Wohnung, die er selber ausgebaut und darin viel Geld investiert hat, nun dauerhaft verliere. Der Eigentümer kann auch keinen Verursacher des Brandes belangen, weil Gutachter bereits herausgefunden haben, dass es sich um Selbstentzündung gehandelt hat.

Der Anwalt der Vermieter brachte zum Ausdruck, dass er sich nicht dazu äußern werde, wie die Versicherungssituation im Zusammenhang mit dem Brandhaus ist, sondern führte dazu nur aus:. "Es besteht in Deutschland keine Pflicht, Gebäude zu versichern."

Dem Amtsrichter war schnell klar, dass es in so einer Situation keine einfache Lösung im Sinne einer Einigung geben kann. Eigentlich war der Termin zur Güteverhandlung angesetzt.

Nun will der Richter einen gerichtlich bestellten unabhängigen Gutachter beauftragen, die tatsächlichen Kosten für den Wiederaufbau zu ermitteln. "Ich will klären, ob es wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre, den Gebrauch der Mietsache wieder zur Verfügung zu stellen."

Zu allem Überfluss haben alle bisherigen Mieter, die weiter um ihre Wohnungen kämpfen und deshalb auch nach wie vor dort gemeldet sind, jetzt ein Schreiben von der Stadt Dresden bekommen. Im Bürgerbüro Blasewitz habe man aus den Medien erfahren, dass das Gebäude am Lahmannring nicht mehr bewohnbar ist. Die Mieter sollen bis Monatsende dort antreten, um ihr "Meldeverhältnis" zu klären.