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Dresden: Drogenkurier für wilde Raserei verurteilt

Ein 26-jähriger Drogenkurier hat sich 2021 ein Rennen mit der Polizei quer durch Dresden geliefert. Vor Gericht profitierte er nun vom neuen Cannabis-Gesetz.

Von Alexander Schneider
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Das Überlassen von Cannabis an Minderjährige ist mit dem neuen Gesetz kein Verbrechenstatbestand mehr. Ein 26-Jähriger, der seiner Freundin einen Joint gegeben hatte, profitierte am Amtsgericht Dresden nun von dieser Neuregelung.
Das Überlassen von Cannabis an Minderjährige ist mit dem neuen Gesetz kein Verbrechenstatbestand mehr. Ein 26-Jähriger, der seiner Freundin einen Joint gegeben hatte, profitierte am Amtsgericht Dresden nun von dieser Neuregelung. ©  Symbolfoto: dpa/Fabian Sommer

Dresden. Mit einer Fahrt von Leipzig nach Dresden im Oktober 2021 hat Aoudy M. (26) einen ganzen Batzen an Straftaten begangen: Besitz und Beihilfe zum Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kfz-Wettrennen, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein – und Abgabe von Drogen an Minderjährige.

Natürlich kam der in Syrien geborene Staatenlose in Untersuchungshaft. Nach dreieinhalb Monaten wurde er Ende Januar 2022 entlassen, weil M. nicht nur gestanden, sondern auch Angaben zu Leipziger Hintermännern gemacht hatte, für die er als Kurier fast 50 Gramm Crystal und 100 Gramm Marihuana transportierte.

In seinem Prozess am Amtsgericht Dresden gab M. am Dienstag alle Vorwürfe zu. Er habe Schulden bei einem Autoverkäufer gehabt und für ihn an jenem 8. Oktober eine Lieferung nach Dresden bringen sollen. Die Übergabe sollte auf einem Netto-Parkplatz stattfinden. Doch M. kam dort nie an. Unterwegs habe er gekifft, weil sein Auto kaputtgegangen war und er auf das Ersatzfahrzeug wartete. Auch seiner damals 17-jährigen Freundin habe er einen Joint gegeben.

Gegen 20.45 Uhr geriet er dann in Dresden in eine Polizeikontrolle, weil er zu schnell gefahren sei: "Ich wusste nicht, was ich machen soll – und bin weitergefahren." Allerdings noch schneller: Kreuz und quer durch die Friedrichstadt, über die Könneritz- und Ammonstraße weiter, auf der falschen Fahrbahnseite durch den Tunnel am Wiener Platz – in der Strehlener Straße rammte er einen Audi A1. Schließlich ließ er seinen VW Polo mit platt gefahrenen Reifen stehen und flüchtete mit seiner Freundin zu Fuß.

Nicht zum ersten Mal gekifft

Die beiden wurden im Bereich der Budapester Straße gestellt. Das Drogenpaket hatten sie schon in der Friedrichstadt aus dem Fenster geworfen, in der Hamburger Straße hatte M. sich an einer roten Ampel durch zwei Auto-Schlangen gedrängt, ehe er scharf rechts in die Bremer abbog – immer zu schnell und bei vielen roten Ampeln. Die damals 17-Jährige, immer noch seine Partnerin, sagte als Zeugin, sie habe Angst gehabt, im Krankenhaus zu landen. Die 19-Jährige gab zu, auf der Fahrt gekifft zu haben, auch nicht zum ersten Mal.

M. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Schöffengericht zur Bewährung aussetzte. Das Gericht lobte unter anderem M.s Aufklärungshilfe, sein umfassendes Geständnis und dass er seit der Tat keine weiteren Straftaten mehr begangen habe – doch der Angeklagte habe viele Menschen gefährdet, sagte der Vorsitzende Richter.

Glück für M.: Mit dem seit Montag geltenden Cannabis-Gesetz ist die Abgabe von Marihuana an Minderjährige kein Verbrechenstatbestand (Mindeststrafe: ein Jahr) mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Der Angeklagte erhielt nun drei Monate wegen "Verbrauchsüberlassung" des Joints. Als M.s Prozess im Januar terminiert wurde, ahnte noch niemand etwas von der Neuregelung, sagte der Vorsitzende.