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Grünes-Gewölbe-Prozess: Verteidiger beantragen eine Auszeit

Zwei Angeklagten im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass sie am Tatort waren. Ihre Verteidiger beantragen nun eine Auszeit. Die Hauptverhandlung geht damit wohl auch im neuen Jahr weiter.

Von Alexander Schneider
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Der Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe im November 2019 am Landgericht der Elbestadt geht wohl ins neue Jahr.
Der Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe im November 2019 am Landgericht der Elbestadt geht wohl ins neue Jahr. © Jürgen Lösel

Dresden. Kleine Überraschung im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe. Die Verteidiger von zwei Angeklagten haben eine Aussetzung der Hauptverhandlung beantragt. Sie müssten sich jetzt auf eine neue Situation einstellen, da sich zumindest ein Teil der Vorwürfe gegen ihre Mandanten nicht habe halten lassen.

Der Grund ist ein Hinweis des Landgerichts vom vorvergangenen Sitzungstag: Da teilten die Richter mit, sie gingen nicht mehr davon aus, dass Wissam Remmo (25) und einer der mitangeklagten 23-jährigen Zwillingsbrüder M. Remmo die beiden Verdächtigen waren, die im Gründen Gewölbe waren und im Juwelenzimmer die Vitrine aufgebrochen hatten. Dieser Nachweis könne nicht geführt werden - und so ist unklar, wer überhaupt in das Museum eingedrungen war.

Der Vorwurf in der Anklage ging auf die Ergebnisse sogenannter Mantrailer-Hunde zurück, die erst Monate nach der Tat vom 25. November 2019 eingesetzt worden waren. Nachdem zwei Gutachter bereits im Sommer in der Beweisaufnahme den Hundeeinsatz kritisiert hatten, stufte auch das Gericht die Ergebnisse der Hunde als nicht beweiserheblich ein.

Nun also argumentierte Wissam Remmos Verteidiger Mario Thomas, er sei nicht mehr in der Lage, seinen Mandanten hinreichend zu verteidigen, weil nicht klar ist, wogegen genau. Dem schloss sich Verteidiger Uwe Mosig an und sagte, die Anklage nach dem Motto "zu einem unbekannten Zeitpunkt eine unbekannte Handlung begangen zu haben" wäre so wohl vom Gericht gar nicht erst zugelassen worden.

Mitgefangener entlastet einen der Verdächtigen

Ein Stück entlastet wurde auch der zweite Zwilling A. M. Remmo. Erneut hat das Gericht einen weiteren Mitgefangenen vernommen, der gemeinsam mit dem 23-Jährigen in Untersuchungshaft gesessen hatte. Der 50-jährige Türke berichtete, er habe mit A. M. wenig zu tun gehabt. Er sei jedoch im Herbst 2021 von einem dritten Mitgefangenen, Abdelaziz T., angesprochen worden, der ihm gegenüber bedauert habe, gegen A. M. ausgesagt zu haben. Der 48-jährige Libanese habe sich dazu hinreißen lassen, weil ihm Hafterleichterungen versprochen worden seien, so der Zeuge. Auch T. selbst wurde zu dem "Knastgequatsche" vom Gericht bereits als Zeuge befragt. Die Verteidiger des 23-Jährigen sagten, sie gingen nun davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Anstiftung zur Falschaussage einleiten werde.

Die Angeklagten im Alter zwischen 23 und 28 Jahren sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Deutschen stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Sie sollen am Morgen des 25. November 2019 aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und zudem Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro hinterlassen haben. Der Einbruch hatte international für Schlagzeilen gesorgt, von der Beute fehlt bisher jede Spur.

Der Prozess wurde auch im Herbst mehrfach wegen Corona-Infektionen unterbrochen. Ursprünglich hatte die Jugendkammer geplant, Ende Oktober ein Urteil verkünden zu können. Inzwischen rechnet das Gericht jedoch auch nicht mehr mit einem Ende noch in diesem Jahr. Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel deutete den Beteiligten an, dem Gericht bis zum 6. Dezember mitzuteilen, ob noch mit Beweisanträgen zu rechnen ist. Darüber hinaus wurden bereits Sitzungstage im Januar und Februar kommenden Jahres bestimmt.