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Gericht bestätigt Lautsprecher-Verbot

Die Dresdner Versammlungsbehörde hatte den Einsatz von Lautsprechern im Rahmen einer Gegendemo am 13. Februar teilweise untersagt.

Von Daniel Krüger
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Polizei, Gedenkveranstaltungen und Demos: Der 13. Februar war auch dieses Jahr politisch aufgeheizt.
Polizei, Gedenkveranstaltungen und Demos: Der 13. Februar war auch dieses Jahr politisch aufgeheizt. © Sven Ellger

Dresden. Der 13. Februar verlief in Dresden auch 2021 nicht ohne Zwischenfälle - trotz Corona. Am Ende des Tages verzeichnete die Bundespolizei 194 Platzverweise und mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für besondere Empörung sorgte im Nachgang das Verhalten der Dresdner Versammlungsbehörde. Diese hatte es den Jusos, der Jugendorganisation der SPD, untersagt, im Rahmen einer Gegendemo Lautsprecher in Richtung einer AfD-Kundgebung auf dem Altmarkt zu richten und die "Abstrahlrichtung" auf die Schlossstraße begrenzt.

Ab 21 Uhr wurde der Parteiorganisation sogar komplett verboten, Ansagen via Lautsprecher zu machen. Dies wurde besonders in den sozialen Medien scharf kritisiert.

Begründung: "Schutz des Glockengeläuts"

Die Jusos hatten sich dagegen anschließend auch juristisch gewehrt und eine gerichtliche Überprüfung beantragt. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat nun vergangene Woche entschieden, dass die Beschränkungen durch die Versammlungsbehörde "vollumfänglich" rechtmäßig gewesen seien.

Die Behörde habe "die Entscheidung mit dem erforderlichen Augenmaß getroffen", heißt es in dem Urteil. Das Verbot, Lautsprecher zu verwenden, sei, so das Gericht in der Begründung, auch "zum Schutz des traditionellen Glockengeläuts um 21.42 Uhr" verhängt worden.

Die geplante Versammlung sei trotz Lautsprecherverbots "in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Versammlungsgeschehen" ermöglicht worden, heißt es weiter. Die Jusos als Veranstalter und die Gegendemo-Teilnehmer hätten so auf dem Altmarkt demonstrieren können, dass ihr Protest auch ohne technische Verstärker seh- und hörbar gewesen sei.

Richter haben Videos in sozialen Netzwerken gesehen

Die Richter hatten sich dafür auch Videos vom Abend des 13. Februar auf dem Altmarkt in den sozialen Netzwerken angesehen. Diese Videos hätten ebenfalls den Eindruck bestätigt, dass die Jusos gut zu sehen und zu hören waren.

Wegen der Corona-Pandemie war das Gedenken in der Öffentlichkeit am 13. Februar teils sehr eingeschränkt, angemeldete rechtsextreme Aufmärsche wurden verboten, nur Standkundgebungen waren erlaubt.

Am Abend fanden neben der AfD-Kundgebung auch Gedenken auf dem Alt- und Neumarkt statt. Am Nachmittag des 13. Februar hatten sich rund 850 Gegendemonstranten einer Neonazi-Standkundgebung am Hauptbahnhof entgegengestellt.

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