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Vorübergehende Notunterkunft für Geflüchtete in Dresden-Prohlis geplant

Der Freistaat Sachsen erweitert die Aufnahmekapazität für Asylsuchende in Dresden. Dafür ist eine zeitweise Notunterkunft für bis zu 150 Geflüchtete in Prohlis geplant.

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Ein altes Schulhaus in Dresden-Prohlis wurde 2015 zur Notunterkunft für Geflüchtete. Nun soll in dem Stadtteil erneut eine Notunterkunft eingerichtet werden, diesmal in einem ehemaligen Einkaufsmarkt.
Ein altes Schulhaus in Dresden-Prohlis wurde 2015 zur Notunterkunft für Geflüchtete. Nun soll in dem Stadtteil erneut eine Notunterkunft eingerichtet werden, diesmal in einem ehemaligen Einkaufsmarkt. © Christian Juppe (Archivfoto)

Dresden. Die Landesdirektion Sachsen plant die Einrichtung einer zeitweisen Notunterkunft für die Unterbringung von bis zu 150 Asylsuchenden in Dresden im Stadtteil Prohlis. Die Notunterkunft soll in einem ehemaligen Einkaufsmarkt an der Niedersedlitzer Straße 25 eingerichtet und voraussichtlich Mitte November in Betrieb genommen werden.

Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen und grenzt unmittelbar an das Polizeirevier Dresden-Süd an. Gegenwärtig werden die erforderliche soziale und medizinische Betreuung, der Wachdienst sowie die Verpflegung vorbereitet. Als Betreiber der Unterkunft wird die European Homecare GmbH tätig sein.

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert wurde über die Planungen informiert. Perspektivisch soll das Grundstück für die Erweiterung des Polizeireviers genutzt werden. Deshalb soll es nur vorübergehend als Notunterkunft für maximal ein Jahr genutzt werden.

Sachsen will Kapazität

Die Unterkunft ist der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Dresden angebunden. Derzeit können in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen 8.825 Geflüchtete untergebracht werden. Weil mehr Geflüchtete über die polnisch-deutsche und tschechisch-deutsche Grenze nach Sachsen kommen, sollen mehr Geflüchtete unterzubringen - nach eigenen Angaben rund 10.000 Menschen.

Die Landesdirektion Sachsen ist für die Registrierung, Unterbringung, Absicherung des behördlichen Verfahrens zur Asylantragstellung und die Verteilung auf die Kommunen zuständig. Sie koordiniert außerdem die Belegung der sächsischen Aufnahmeeinrichtungen.

Dazu betreibt die Landesdirektion Sachsen drei Aufnahmeeinrichtungen in Chemnitz, Leipzig und Dresden. Jedem dieser Standorte sind jeweils einzelne Objekte zugeordnet – derzeit insgesamt 18 in ganz Sachsen. Zur Aufnahmeeinrichtung Dresden gehören aktuell vier Objekte. (SZ/juj)