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Dresden soll sich an Mietkosten beteiligen

Wegen Änderung bei den Kosten der Unterkunft droht 2.000 Dresdnern der Zwangsumzug. Jetzt gibt es einen Antrag, der das verhindern soll.

Von Julia Vollmer
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Gerade für Einraumwohungen sinken die Mietkostenbeteiligungen.
Gerade für Einraumwohungen sinken die Mietkostenbeteiligungen. © dpa-Zentralbild

Dresden. Wer arbeitslos ist oder trotz Job zu wenig verdient, bekommt in Dresden Unterstützung bei der Miete von Sozialamt und Jobcenter. "Kosten der Unterkunft" heißt das im Behördendeutsch. Wie hoch die Miete pro Person sein darf, ist klar geregelt und diese Richtwerte wurden nun erneuert.

Das Rathaus beteuert, es habe kein Ermessen bei der Festlegung der Mietobergrenzen. Die größten Herabstufungen gibt es bei Ein- bis Drei-Raum-Wohnungen. Für einen Ein-Personen-Haushalt zahlen die Ämter nun 337,74 Euro, vorher waren es 378,39 Euro. Trotz Corona könnte es also passieren, dass all jene, deren Miete nun zu teuer ist für das Amt, umziehen müssen. Es geht dabei um rund 2.000 Dresdner, vor allem jene, die in Einzimmerwohnungen leben.

Nun gibt es einen Antrag von Linken-Stadträtin Pia Barkow. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) soll sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine Verlängerung des Sozialschutzpakets III in Angriff genommen wird, um solche "soziale Härten bei Hartz-IV-Empfängern abzuwenden", heißt es in dem Antrag, den Barkow am Dienstag vorstellte.

"Die Vorstellung, dass fast 2.000 Dresdner Haushalte mitten in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren könnten, ist unerträglich"

Er soll außerdem von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Jobcenter Gebrauch machen, damit dieses all seine Möglichkeiten für Härtefälle ausschöpft. Die Pandemie solle dabei unbedingt mit als Grund aufgeführt werden.

"Die Vorstellung, dass fast 2.000 Dresdner Haushalte mitten in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren könnten, ist unerträglich", so Stadträtin Pia Barkow, die Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen im Dresdner Stadtrat ist. Auch wenn hierbei der Handlungsspielraum für die Kommune äußerst klein sei, habe ihre Fraktion gemeinsam mit Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) nach Wegen gesucht, um Zwangsumzüge abzuwenden. "Wenn nichts anderes möglich ist, soll die Kommune hier einspringen und die finanzielle Lücke ausgleichen", fordert Barkow.

Aktuell ist die Situation so: Überschreitet die tatsächlichen Miete der betroffenen Dresdner diese neuen Richtwerte, setzt das eigentlich das "Kostensenkungsverfahren", wie es im Behördendeutsch heißt, in Gang. Konkret: Es wird geschaut, ob die Mieter umziehen müssen oder der Vermieter die Miete senkt. Letzteres dürfte aber unwahrscheinlich sein. Zurzeit gelten noch die vom Bund verabschiedeten Sozialschutzpakete bis mindestens 31. Dezember. Der Grund: Durch die derzeitige Krise haben nicht wenige Menschen ihre wirtschaftliche Existenz verloren oder sie verdienen nicht mehr genug, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Deshalb werden zumindest vorübergehend die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen und nicht gekürzt.