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Dresden: Einbruchserie kurz nach der Haft

Ein 36-jähriger Dresdner wandert wegen seiner Drogensucht immer wieder ins Gefängnis. Nur langsam wächst die Einsicht, wie wichtig eine Therapie wäre.

Von Alexander Schneider
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Ein Dresdner ist wiederholt in Geschäftsräume eingebrochen. Dabei hinterließ er zahlreiche Spuren, sodass ein Tatnachweis der meisten Vorwürfe für die Polizei kein Problem war (Symbolfoto). Der Mann wurde nun verurteilt.
Ein Dresdner ist wiederholt in Geschäftsräume eingebrochen. Dabei hinterließ er zahlreiche Spuren, sodass ein Tatnachweis der meisten Vorwürfe für die Polizei kein Problem war (Symbolfoto). Der Mann wurde nun verurteilt. © Symbolbild/Frank Rumpenhorst/dpa

Dresden. Er nimmt harte Drogen seit seiner Jugend – die Folgen dürfen also nach 20 Jahren nicht wirklich überraschen. Heute ist Andreas D. 36 Jahre alt, Dauergast in sächsischen Vollzugseinrichtungen und noch immer ohne Beruf. Vielleicht haben Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe ihren Klienten Anfang der 2000er-Jahre zu früh aufgegeben, als die kriminelle Karriere mit ersten Diebstählen und Drogengeschichten begonnen hatte. Möglicherweise war er aber auch einfach für die Hilfe nicht erreichbar.

Heute dämmert dem Mann zwar langsam, dass es besser gewesen wäre, wenn es mit einer Lehre geklappt hätte nach seinem Förderschulabschluss. Wenn er gefragt wird, woran es lag, übernimmt D. keine Verantwortung für sein Leben: „Das müssen Sie das Arbeitsamt fragen.“

Am Mittwoch stand der 16-fach vorbestrafte D. mal wieder vor dem Amtsgericht Dresden. Es geht um eine Serie von Einbrüchen zwischen Juni und November 2020. Nachdem er erst im März den Knast nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verlassen hatte, wanderte er schon im Dezember wieder ein. Man möchte fast fragen, ob man ihm in dieser kurzen Zeit sein „Zimmer“ nicht hätte frei halten können.

Laut Anklage drang D. innerhalb von knapp zwei Monaten zweimal in eine Physiotherapiezentrum ein, wo er medizinische Geräte und anderes im Wert von mehr als 35.000 Euro entwendete und darüber hinaus einen hohen Schaden verursachte. Aus einem Büro des Jugendamts in der Enderstraße erbeutete er einen Laptop, im XXL Sportzentrum in der Breitscheidstraße stahl er einen Laptop und Getränke. Zu guter Letzt brach er mit einem Komplizen in ein Wohnhaus in der Lehmannstraße ein, wo sie zwei Fahrräder stahlen.

Beute an Pfandbüros verkauft

Andreas D. räumte diese Taten umfassen ein. Motiv seien Geldnot und seine Drogensucht. Er habe die Beute verkauft, unter anderem an Pfandbüros. Ein Teil fand die Polizei in seiner Wohnung. Mit seinem weitgehenden Geständnis ersparte der Angeklagte sich und den anderen beteiligten eine längere Beweisaufnahme.

Allerdings hat die Polizei zahlreiche Spuren gesichert, die den Angeklagten erheblich belasteten. Im Jugendamt hatte er aus einem Glas Wasser getrunken und seine DNA hinterlassen, auf einem Schraubendreher fanden sich seine Fingerabdrücke und Plastik-Rückstände des Fensters, das er aufgehebelt hatte. Mehrfach war er von Überwachungskameras gefilmt worden und konnte zweifelsfrei wiedererkannt werden.

Nicht nachgewiesen werden konnte ihm der Einbruch in ein Büro auf der Fiedlerstraße, wo er mit einem Komplizen unter anderem eine Fotoausrüstung und den Schlüssel eines Audi Cabrio entwendet haben sollen. Die Täter hatten ihre Beute mit dem Cabrio abtransportiert und das Auto später in einer Tiefgarage am Diakonissenkrankenhaus abgestellt.

Ein rätselhaftet anonymer Brief

Andreas D. war in einem anonymen Brief an die Polizei beschuldigt worden, berichtete ein Ermittler der Dresdner Kripo. Der Verfasser habe über genaues Täterwissen verfügt. Im Handschuhfach des Cabrio fanden die Beamten tatsächlich ein Papiertaschentuch mit D.s genetischem Fingerabdruck. Doch als Nachweis genügte das nicht. Ihr Mandant könnte auch falsch bezichtigt worden sein, sagte Verteidigerin Uta Modschiedler. Der Vorwurf wurde daher eingestellt.

Das Schöffengericht verurteilte D. zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Darin enthalten ist auch eine dreimonatige Haftstrafe wegen Ladendiebstahls, die der 36-Jährige schon im Februar erhalten hatte. Strafmildernd wertete das Gericht, dass D. in Dresdner Untersuchungshaft monatelang nicht an einer Verletzung behandelt wurde, die möglicherweise bei seiner Festnahme verursacht worden war.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigerin eine von maximal drei Jahren. Modschiedler sagte, ihr Mandant habe erhebliche Reifeverzögerungen, "eine soziale Integration ist dringend notwendig". Inzwischen wachse in dem Mann die Einsicht, dass er eine Drogentherapie benötige.

Andreas D. selbst hatte über sich in dem Prozess gesagt, er kenne nur die falschen Leute und Mitgefangene. Vom Vorschlag der Vorsitzenden Richterin, nach der Haft sein Glück in einer anderen Stadt zu versuchen, war er jedoch sichtbar wenig begeistert.

Der 36-Jährige muss einen weiteren Prozess fürchten. Wie in der Verhandlung bekannt wurde laufen weitere Ermittlungen zu Einbrüchen des vergangenen Jahres, die in diesem Verfahren nicht mit angeklagt worden sind.

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