Dresden
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Prozess um zwei Vergewaltigungen erneut geplatzt

Erst am Amtsgericht Pirna, jetzt am Landgericht Dresden: Warum die Hauptverhandlung gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger wieder nicht beginnen konnte.

Von Alexander Schneider
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Ein 46-Jähriger wurde im Oktober vergangenen Jahres von der Polizei festgenommen, weil er zwei Frauen vergewaltigt haben soll. Justitia scheint es nicht gut mit ihm zu meinen, denn nun platzte ein zweiter Prozessversuch.
Ein 46-Jähriger wurde im Oktober vergangenen Jahres von der Polizei festgenommen, weil er zwei Frauen vergewaltigt haben soll. Justitia scheint es nicht gut mit ihm zu meinen, denn nun platzte ein zweiter Prozessversuch. © Symbolfoto: SZ/Eric Weser

Dresden/Pirna. Die Vorwürfe sind heftig und spielen im Milieu ukrainischer Flüchtlinge in Pirna. Ein 46-jähriger Angeklagte soll im Juni und Juli vergangenen Jahres zwei Frauen in Wohnungen eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben. Bereits im Februar musste sich der Angeklagte, ein Dreher aus der Ukraine, erstmals vor dem Amtsgericht Pirna dafür verantworten.

Doch die Verhandlung wurde noch in der laufenden Beweisaufnahme abgebrochen, da das Schöffengericht zu der Überzeugung gelangt war, die eigene Strafkompetenz von maximal vier Jahren Haft sei nicht mehr ausreichend, um die Taten angemessen zu sühnen. Die Sache wurde daher ans Landgericht Dresden "verwiesen" – und auch da platzte nun der Prozess am ersten Hauptverhandlungstag.

Verteidiger Bert Albrecht hatte tags zuvor seinen Mandanten zur Vorbereitung des Prozesses in der Untersuchungshaft besucht und von dessen starker gesundheitlichen Beeinträchtigung erfahren. Der an Leukämie erkrankte Angeklagte habe ihm mitgeteilt, dass er aufgrund eines Medikaments, das er mittags einnehmen müsse, nicht mehr in der Lage sei, der Verhandlung zu folgen. Albrecht sprach von einem "starken Verfall der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit" des 46-Jährigen und zählte eine ganze Reihe an weiteren Erkrankungen des Angeklagten auf.

Es könnte daher sein, dass sein Mandant überhaupt nicht oder zumindest nicht voll verhandlungsfähig ist. Albrecht beantragte, diese Frage von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Bekannt wurde weiter, dass der Angeklagte offenbar auch um sein Leben fürchtet, er soll Todesangst und Depressionen haben und einen Arzt wegen versuchter Tötung angezeigt haben.

Der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky teilte die Sorge bedingt, hält darüber hinaus auch eine forensisch-psychiatrische Begutachtung des Angeklagten für angezeigt. Er setzte die Hauptverhandlung aus und hoffte, die Anfang Juli fortsetzen zu können. Das wäre kurz vor der nächsten Haftfortdauer-Prüfung durch das Oberlandesgericht Dresden.

Drohung mit Fenstersturz

Laut Anklage soll der Ukrainer im Streit eine Frau in der Wohnung festgehalten, sie geschlagen und ihr auch mit „Menschen können auch aus dem Fenster fallen“ gedroht haben, ehe er sich mehrfach an ihr vergangen habe. Zu der zweiten Tat sei es wenige Wochen später gekommen.

Nach einer Feier in der Wohnung des Angeklagten habe er eine andere Frau daran gehindert, die Wohnung zu verlassen, während die anderen Gäste schon gegangen seien. Auch diese Frau habe er eingeschlossen, geschlagen und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr erzwungen. Der 46-Jährige wurde Anfang Oktober in Horb am Neckar, im Südwesten Baden-Württembergs, verhaftet, wo er inzwischen als Dreher eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte.

"Es lässt sich nicht ändern", sagte der Vorsitzende am Ende des kurzen Verhandlungstages. Ob es gelingen kann, im Juli zu verhandeln, hänge vor allen davon ab, wie schnell das Gericht nun Sachverständige findet, um den Angeklagten untersuchen zu lassen. Die geschädigten Frauen, sicherte das Gericht der Nebenklage-Anwältin zu, sollen dann örtlich getrennt per Video-Übertragung vernommen werden.