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Viertklässler aus Dresden bekommen Bildungsempfehlung

Die Stadt verschickt die Briefe mit den Bildungsempfehlungen. Wann sie eintreffen ist genau festgelegt.

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Alle Dresdner Viertklässler bekommen in dieser Woche ihre Bildungsempfehlung.
Alle Dresdner Viertklässler bekommen in dieser Woche ihre Bildungsempfehlung. © Fabian Sommer/dpa (Symbolbild)

Dresden. Alle Dresdner Schüler, die eine vierte Klasse besuchen, bekommen in dieser Woche Post. Der Brief soll laut dem Rathaus am Freitag ankommen. Er enthält ein wichtiges Dokument, mit dem sich die Sorgeberechtigten der Kinder, in den meisten Fällen also deren Eltern, beschäftigen müssen.

Es handelt sich um die Bildungsempfehlung. Damit können die Kinder bis spätestens zum 4. März an einer Oberschule, einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule angemeldet werden. Dabei seien die künftigen Fünftklässler sind nicht an einen Schulbezirk gebunden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Wegen der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen vereinbaren die Schulen individuelle Anmeldetermine. Informationen zum Anmeldeverfahren und den Anmeldezeiten sind auf den schuleigenen Webseiten abrufbar. Eine Übersicht über alle städtischen Oberschulen und Gymnasien gibt es unter www.dresden.de/schulen und im Themenstadtplan unter https://stadtplan.dresden.de/ - Thema "Schule und Bildung".

Welche Unterlagen gebraucht werden

Die Stadt plant, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen und den Schulaufsichtsbehörden im Schuljahr 2022/2023 zwei Schulstandorte in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Dabei handelt es sich um die 151. Oberschule, die zur Gemeinschaftsschule Albertstadt wird, und die Universitätsgrund- und Universitätsoberschule. Sie wird die Universitätsgemeinschaftsschule.

Bei der Anmeldung muss das Original der Bildungsempfehlung abgegeben werden, außerdem das mit der Bildungsempfehlung ausgegebene Aufnahmeformular und das Formular zur Rückmeldung an die Grundschule.

  • die Geburtsurkunde bzw. ein entsprechender Identitätsnachweis der Schülerin oder des Schülers
  • das letzte Jahreszeugnis der Klasse 3 und die aktuelle Halbjahresinformation der Klasse 4
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Kontaktbeschränkungen bei der Anmeldung

Viele Schulen bieten in diesem Jahr nur die schriftliche Anmeldung an. Teilweise dürfen die Unterlagen auch persönlich abgegeben werden, dann aber nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten. Vom jeweils anderen Elternteil bzw. Sorgeberechtigten ist zwingend die Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. eine Vollmacht zur Anmeldung oder die schriftliche Bestätigung des alleinigen Sorgerechtes vorzulegen.

Einige Dresdner Schulen sind besonders stark nachgefragt und können wegen der begrenzten Aufnahmekapazitäten nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Deshalb rät die Stadtverwaltung, bei der Schulanmeldung zwei alternative Wunschschulen zu benennen. (SZ/csp)