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Polizei sucht aus Dresdner Abschiebegefängnis ausgebrochene Männer

Am Wochenende sind zwei Algerier aus dem Ausreisegewahrsam an der Hamburger Straße in Dresden geflohen. Sie seilten sich ersten Erkenntnissen zufolge aus einem Fenster ab. Jetzt läuft die Fahndung.

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Aus dem Abschiebegefängnis an der Hamburger Straße in Dresden sind zwei Männer ausgebrochen.
Aus dem Abschiebegefängnis an der Hamburger Straße in Dresden sind zwei Männer ausgebrochen. © Archivbild: Rene Meinig

Dresden. Nach der Flucht von zwei Algeriern aus der Abschiebehaft in Dresden ermittelt die Polizei gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Gefangenenbefreiung.

Die Männer im Alter von 30 und 31 Jahren haben sich nach Angaben der Landesdirektion in der Nacht zu Sonntag aus einem Gemeinschaftsraum mittels Bettlaken abgeseilt und sind anschließend nacheinander im Abstand von einer halben Stunde über eine mit Nato-Draht gesicherte Mauer geklettert. Gegenstand der Ermittlungen ist auch die Frage, ob die Männer Zugang zu dem Schlüssel für das Fenster hatten.

Einer der Flüchtlinge habe eine Haftstrafe wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verbüßt und hätte in den nächsten Wochen abgeschoben werden sollen, sagte die Präsidentin der Landesdirektion, Regina Kraushaar, am Montag auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz. Der zweite Mann sei von der Bundespolizei bei der illegalen Ausreise an der deutsch-polnischen Grenze aufgegriffen und an die sächsischen Behörden übergeben worden, um seine Abschiebung sicherzustellen.

Regina Kraushaar ist Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Regina Kraushaar ist Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. © Archivbild: Sven Ellger

Für den Schutz und die Sicherheit des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft ist eine private Wachschutzfirma zuständig. Trotz Streifengängen im Stundentakt hätten diese die Flucht erst etwa drei Stunden später bemerkt. Der Alarm sei von den Mitarbeitern der Firma manuell weggedrückt worden, weil bereits durch Spinnen und andere kleine Tiere Fehlalarme ausgelöst werde.

Kraushaar sagte, dieses Verhalten sei nicht akzeptabel. Sie prüfe Hinweise auf menschliches Versagen. Mögliche Konsequenzen hinsichtlich des Sicherheitskonzepts und der Wachschutzfirma werde sie mit dem Innenministerium nach Abschluss der Untersuchung ziehen. Möglicherweise müsse die Behörde eine Lockerung wieder rückgängig machen, die eingeführt worden war, um den Insassen nachts etwas mehr Bewegungsfreiheit außerhalb ihrer Zelle zu geben.

Im Januar 2020 waren drei Männer aus der Einrichtung in der Hamburger Straße in Dresden geflohen. Zwei von ihnen sind wieder gefasst worden. Anschließend hatte die Landesdirektion die Sicherheitsvorkehrungen verbessert.

Für die Unterbringung in der Einrichtung sei ein richterlicher Beschluss nötig, sagte Kraushaar. Dennoch sei sie aus rechtlichen Gründen nicht mit einer Strafhaft vergleichbar. Aktuell sind in der Einrichtung zehn abgelehnte Asylbewerber zur Vorbereitung ihrer zwangsweisen Rückführung in die jeweiligen Heimatländer untergebracht. Insgesamt stehen dort 58 Plätze zur Verfügung, 34 für den Ausreisegewahrsam und 24 Plätze für die Abschiebungshaft. (SZ/lot/awe/juj)