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Ermittlungen gegen Höcke eingestellt

Die Familie der getöteten Studentin Sophia hatten den AfD-Mann angezeigt, weil er ihr Foto bei einer Demo in Chemnitz missbraucht haben soll. 

Von Tobias Wolf
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Björn Höcke hat das Bild der getöteten Sophia L. bei einem Marsch durch Chemnitz tragen lassen. Missbrauchte er das Bild?
Björn Höcke hat das Bild der getöteten Sophia L. bei einem Marsch durch Chemnitz tragen lassen. Missbrauchte er das Bild? © privat / Bodo Schackow/dpa

Der „Trauermarsch“ der AfD am 1. September in Chemnitz hat nun doch kein juristisches Nachspiel für den Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke. Bei dem Marsch nach dem gewaltsamen Tod des Chemnitzers Daniel H. waren Fotos von Gewaltopfern gezeigt worden, darunter auch das Porträt der getöteten Studentin Sophia Lösche aus Amberg.

Die 28-Jährige war im Juni von einem Lkw-Fahrer aus Marokko umgebracht worden. Dass die AfD Sophias Foto bei der Demonstration benutzte, empfand die Familie der Studentin als Missbrauch. Außerdem hatte Höcke ein Bild auf Facebook veröffentlicht, auf dem er mit dem Träger des Fotos von Sophia Lösche zu sehen ist. Man könne seine Schwester selbst nicht mehr schützen, sagte Andreas Lösche, aber man müsse ihr Andenken und ihren Namen schützen vor jenen, die damit Hass und Kälte verbreiten und menschenverachtendes Reden und Verhalten rechtfertigen.

Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz lautete der Vorwurf: Höcke habe als Veranstalter und Verantwortlicher des Aufzuges das Foto bewusst verwendet, um damit zu suggerieren, dass Sophia Lösche ebenfalls ein Opfer der "Messer-Migration" sei. Dadurch sollte Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht werden, so Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart. Für die Ermittlungen hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtages zunächst Höckes Immunität als Abgeordneter aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht.

Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, weil sich Höcke zwar an der Spitze des Aufzuges befunden hatte und am Ende den AfD-Landesvorsitzenden als Sprecher angekündigt hatte.

Höcke sei aber weder Anmelder noch Versammlungsleiter der Demo gewesen. Es gebe keine Hinweise für seine Beteiligung an der Organisation des Aufzuges, der Herstellung und Verwendung der Bilder und dem Einsatz der Bildträger, so die Staatsanwaltschaft.

Auch das Verwenden des Fotos auf Facebook sei nicht strafbar gewesen, weil es sich bei dem abgebildeten "Trauermarsch" angesichts der bundeweiten Berichterstattung zweifelsfrei um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handele, auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen oder deren Angehörigen verbreitet werden dürfe, soweit die Persönlichkeitsinteressen nicht verletzt werden. Das Portraitbild von Sophia Lösche sei nur ganz am Rand und kleinformatig zu sehen gewesen. Zudem sei das Foto vorher in den Medien bei der Suche nach der vermissten Frau verwendet worden.

Zwar entsprach das mit der Demonstration verfolgte Ziel der Stimmungsmache gegen ausländische Personen nicht den Idealen und Vorstellungen der jungen Frau, so Oberstaatsanwältin Burghart.

Die politische Vereinnahmung der abgebildeten Person für Ziele, die sie nie verfolgt hätte, sei jedoch zulässig, solange keine Verschmähung der abgebildeten Person eintritt oder unwahre Aussagen vermittelt werden. Durch das hier relevante Bild wird jedoch nur die Aussage vermittelt, dass die Frau durch die Straftat eines Ausländers ums Leben gekommen ist, was den Tatsachen entspreche.

Sophias Bruder Andreas Lösche, der die Familie in der Öffentlichkeit vertritt, akzeptiert die Entscheidung der Chemnitzer Staatsanwaltschaft. „Wenn die Staatsanwaltschaft das so ermittelt hat und zu dem Schluss kommt, dass Höcke nichts damit zu tun hat, müssen wir das so hinnehmen.

Aber irgendjemand müsse den Auftrag zum Druck des Plakats gegeben haben. „Die Herstellung bleibt in meinen Augen weiterhin eine Verletzung des Urheberrechts“, sagt Lösche.

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