Dresden
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Ex-Diplomat muss ins Gefängnis

Ein ehemaliger Handelsattaché aus der Mongolei hat kiloweise Tabletten nach Sachsen geschmuggelt. Aber angeblich nur zur "Rettung des Gobibären". 

Von Alexander Schneider
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Das Landgericht Dresden
Das Landgericht Dresden ©  Robert Michael/zb/dpa

Drei Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil für einen 53-Jährigen aus der Mongolei. Im Mercedes von Munkhbat T. hat die Polizei im Dezember vergangenen Jahres 150.000 Lorazepam-Tabletten gefunden.

Die Beamten hatten das Auto mit russischen Diplomaten-Kennzeichen an der Autobahn 17 kontrolliert und schnellt Ungereimtheiten festgestellt. Auch der Fahrzeugschein war eine Totalfälschung. Im Auto fanden die Beamten sieben versiegelte Kartons mit den Drogen. T., ein ehemaliger Handelsattaché aus der Mongolei, und Fahrer Orgil E. (38), der sich als Schamane bezeichnete, wurden verhaftet.

Zum Prozessauftakt am Landgericht Dresden hatte T. behauptet, ein Bekannter habe ihm an einer Tankstelle in Budapest den Mercedes geliehen. Es sei auf Geschäftsreise, suche nach einer Abfüllanlage, um in der Mongolei einen Energydrink herzustellen. Ziel sei die „Rettung des Gobibären“. In den Kartons sei sich nichts Illegales, ein Bekannter werde sich in Berlin melden, so T. Der Schamane machte gar keine Angaben.

Drogen im Wert von 40.000 Euro

„Wenig nachvollziehbar“, nannte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista am Freitag T.s Angaben. Es gebe etwa keinen Hinweis, dass T. Termine bei Firmen hatte. Tatsächlich seien die Männer ohne gültige Papiere und Visa ins Schengengebiet eingereist. T. habe nicht einmal den Namen des Mannes genannt, der ihm den Mercedes geliehen habe. Tatsächlich seien beide Angeklagte auch nicht im Auftrag des mongolischen Staats unterwegs gewesen.

Gegen T. spreche der Wert der Drogen in Höhe von etwa 40.000 Euro. Die bekomme man nicht einfach so mitgegeben, so Kubista. Der Staatsanwalt hatte für T. sogar fünf Jahre Haft wegen Einfuhr von Drogen gefordert. Heroinsüchtige verwendeten das Medikament aufgrund seiner beruhigenden, angsthemmenden Wirkung, andere Kriminelle sollen es gezielt einnehmen, weil es auch enthemmt. Wegen Fluchtgefahr bleibt T. in Haft.

Sein Kumpel E. kam dagegen auf freien Fuß. Ihm war nicht nachzuweisen, von der Fracht gewusst zu haben. Der Schamane wurde wegen fahrlässiger Einfuhr zu acht Monaten verurteilt, die nach der gut neunmonatigen U-Haft verbüßt sind. Polizisten schoben ihn nach Tschechien ab. Eine Frage blieb offen: Wer rettet nun den Gobibären?