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Nächster Protest nach Videobeweis

Diesmal fühlt sich der VfB Stuttgart benachteiligt - ein Fall, der auch Dynamo interessiert. Zuletzt hatte das Sportgericht den Einspruch der Dresdner abgelehnt.

Von Sven Geisler
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Wiesbadens Phillip Tietz (2. v. r) jubelt, nachdem er in der letzten Minute der Nachspielzeit mit einem strittigen Elfmeter zum 2:1-Sieg gegen Stuttgart trifft. Das Tor wird nun vom Sportgericht überprüft.
Wiesbadens Phillip Tietz (2. v. r) jubelt, nachdem er in der letzten Minute der Nachspielzeit mit einem strittigen Elfmeter zum 2:1-Sieg gegen Stuttgart trifft. Das Tor wird nun vom Sportgericht überprüft. © dpa/Uwe Anspach

Stuttgart/Dresden. Der nächste Aufreger um den Videobeweis im Profi-Fußball. Diesmal fühlt sich der VfB Stuttgart benachteiligt und legt beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen die Wertung seiner 1:2-Niederlage beim SV Wehen Wiesbaden ein. Das teilte der Zweitligist am Mittwochmittag mit.

Die Partie war am Sonntag durch einen Elfmeter für Wiesbaden, den Phillip Tietz verwandelte, nach einem Videobeweis in der Nachspielzeit entschieden worden. Das Verhalten des Schiedsrichters stelle "einen Regelverstoß" mit unmittelbarem Einfluss auf das Endergebnis dar, begründete VfB-Sportdirektor Sven Mislintat den Protest. 

Mislintat hatte es zuvor als "Skandal" bezeichnet, dass Schiedsrichter Sascha Stegemann nach einem mutmaßlichen Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui und Rücksprache mit dem Videoassistenten auf Strafstoß entschieden hatte. Der DFB fand den Elfmeter "regeltechnisch korrekt", erkannte aber auch einen Fehler des Videoassistenten. Dessen Empfehlung an Stegemann, sich die strittige Szene noch mal auf einem Bildschirm am Seitenrand anzuschauen, sei "nicht angebracht" gewesen.

"Es wäre besser gewesen, das Tor anzuerkennen"

Ein ähnliches Eingeständnis hatten die Sportrichter zuletzt im Fall von Dynamo Dresden gemacht. Bei der Partie gegen Darmstadt 98 am 7. Februar war den Schwarz-Gelben ein Treffer von Patrick Schmidt aberkannt worden. "Es ist für mich eine klare Fehlentscheidung", sagte der Stürmer über das geklaute Tor. Es wäre der Ausgleich zum 3:3 in der 72. Minute gewesen, so verlor die SGD das Heimspiel mit 2:3, eine Niederlage, die heftige Diskussionen auslöste.

Schiedsrichter Michael Bacher schaut sich am Spielfeldrand die Szene selbst an - und bedauert seine Entscheidung später. Er gibt das Tor zum 3:3 für Dynamo nicht, die Dresdner verlieren mit 2:3.
Schiedsrichter Michael Bacher schaut sich am Spielfeldrand die Szene selbst an - und bedauert seine Entscheidung später. Er gibt das Tor zum 3:3 für Dynamo nicht, die Dresdner verlieren mit 2:3. ©  dpa/Robert Michael

Schiedsrichter Michael Bacher hatte sich die vermeintlich strittige Szene nach Intervention des Bildschirm-Beobachters im Kölner Keller selbst am Spielfeldrand in mehreren Zeitlupen angesehen und auf Abseits entschieden. In der mündlichen Verhandlung hat er dies dann ausdrücklich bedauert. "Im Nachhinein muss ich anerkennen, dass es die bessere Entscheidung gewesen wäre, das Tor anzuerkennen", sagte Bacher.

Trotzdem wurde der Einspruch von Dynamo in zwei Instanzen abgelehnt. Rechtsanwalt Christian Quirling hatte argumentiert, der Eingriff des Videoassistenten sei ein Regelverstoß gewesen. Die Richter beriefen sich für ihr Urteil dagegen darauf, es sei eine Tatsachenentscheidung gewesen und diese grundsätzlich unanfechtbar. "An dieser Systematik hat sich mit der Einführung des Videoassistenten nichts geändert", erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter, nach der mündlichen Verhandlung am 2. März im Gespräch mit Sächsische.de - und er zeigte Verständnis. "Ich kann absolut verstehen, dass Dynamo gekämpft hat – verbunden auch mit der emotionalen Lage durch die Tabellenkonstellation. Ich kann zum Teil sogar die Argumentation verstehen. Aber wir kommen an diesen Bestimmungen nicht vorbei."

Schiedsrichter Michael Bacher hebt nach dem Videobeweis den Arm. Jannis Nikolaou soll im Abseits gestanden haben, hatte aber mit dem Tor, das Patrick Schmidt erzielte (r.) nichts zu tun.
Schiedsrichter Michael Bacher hebt nach dem Videobeweis den Arm. Jannis Nikolaou soll im Abseits gestanden haben, hatte aber mit dem Tor, das Patrick Schmidt erzielte (r.) nichts zu tun. ©  dpa/Robert Michael

Schon davor war über ein Spiel der SGD verhandelt worden - und auch damals Wiesbaden betroffen. Beim 1:0-Sieg gegen Hessen im November in Dresden hatte Dynamo allerdings vom Eingriff des Video-Assistenten profitiert. Das Tor der Gäste zum möglichen 1:0 wurde aberkannt, weil der Ball 18 Sekunden zuvor bei einem Angriff der Dresdner auf der anderen Seite des Spielfeldes im Tor-Aus gewesen war. Doch der Protest wurde zurückgewiesen, Dynamo behielt die drei Punkte.

Wiesbaden-Sieg setzt Dynamo unter Druck

Die Argumentation war die gleiche. "Die Tätigkeit des Video-Assistenten kann, wird und darf nicht dazu führen, dass Spielwertungen annulliert werden", mahnte Lorenz nach dem Präzedensfall. Der Video-Assistent solle das Fußballspiel gerechter machen, nicht das System destabilisieren.

Allerdings fühlen sich Wiesbaden, Dynamo und nun der VfB Stuttgart durch den Eingriff von außen mindestens ungerecht behandelt. Die Aussichten auf Erfolg sind nach den bisherigen zwei Fällen wohl eher als gering einzuschätzen.

Mit dem überraschenden Sieg gegen Aufstiegskandidat Stuttgart hatte Wiesbaden auch Dynamo im Abstiegskampf der zweiten Liga weiter unter Druck gesetzt. Während die Dresdner seit dem 9. Mai und noch bis zum Wochenende in häuslicher Quarantäne sind und beim Neustart zuschauen mussten, hatten die direkten Konkurrenten im Tabellenkeller ihre Spiele gewonnen. (mit dpa)