Leben und Stil
Merken

Reparieren statt Wegwerfen: Kunden bekommen neue Rechte

Handy nach zwei Jahren kaputt, und der Neukauf ist günstiger als die Reparatur? Das soll durch ein EU-Gesetz künftig anders werden.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein Techniker repariert ein Smartphone mit defektem Display.
Ein Techniker repariert ein Smartphone mit defektem Display. © Christian Charisius/dpa

Handys, Staubsauger, Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn Kunden es verlangen. Das EU-Parlament hat seine Zustimmung für das „Recht auf Reparatur“ gegeben. Das Vorhaben im Überblick.

Was ist mit diesem neuen „Recht auf Reparatur“ gemeint?

In der EU sollen Kunden künftig das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Ihnen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat.

Die Liste der fraglichen Produkte kann daher noch erweitert werden. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

Ja, es soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach der Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich die Reparatur lohnt.

Wie werden Reparaturen darüber hinaus gefördert?

Jeder EU-Staat muss mindestens eine Fördermaßnahme einführen. Diese Auflage kann durch staatliche Reparaturgutscheine erfüllt werden. So werden Reparaturen günstiger. Denkbar ist aber auch, für Informationskampagnen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen. Laut Katrin Meyer, Koordinatorin der Initiative Runder Tisch Reparatur, sollte Deutschland dem Vorbild Frankreichs und Österreichs folgen.

Ihre Forderung: Deutschland solle „einen nationalen Reparaturbonus einführen, der idealerweise durch Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert wird“. Was es schon gibt, sind Reparaturboni einzelner Bundesländer, auch in Sachsen. Im Freistaat sind laut Sächsischer Aufbaubank (SAB) seit Oktober 2023 knapp 8.200 Förderanträge mit einem Volumen von 881.000 Euro bewilligt worden. Im Topf sind noch rund 266.000 Euro.

Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt?

Die EU-Kommission schätzt, dass innerhalb von 15 Jahren rund 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen und 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden. Außerdem sollen drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen. Stimmt die Prognose, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, da weniger Produkte wegen kleiner Defekte entsorgt werden.

Welche weiteren Schritte braucht es noch?

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. (dpa mit are)