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Wer bezahlt die Unwetter-Schäden?

Starkregen wird oft unterschätzt. In Sachsen ist jedes fünfte Gebäude gefährdet. Nach dem letzten Unwetter kommt es auf Details in der Police an.

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Im Wasser stehende Autos in der Nacht zum Mittwoch auf einem Parkplatz in Freiberg: Ob die Teilkaskoversicherung für die Schäden aufkommt, hängt von bestimmten Bedingungen ab.
Im Wasser stehende Autos in der Nacht zum Mittwoch auf einem Parkplatz in Freiberg: Ob die Teilkaskoversicherung für die Schäden aufkommt, hängt von bestimmten Bedingungen ab. © Marcel Schlenkrich

Wohngebäudeversicherungen greifen bei Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche nur dann, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde. Darauf weist Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen hin. Auch in der Hausratversicherung lässt sich der Schutz dahingehend erweitern. Über diese Police werden beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente versichert.

Wichtig zu beachten: Haus- und Gebäudeversicherer zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Das heißt, Fenster und Türen müssen bei Extremwetterlagen stets geschlossen sein. Versicherte müssen hier ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Wer also das Kellerfenster offen lässt, muss den Schaden unter Umständen selbst bezahlen.

Welche Rechte haben Mieter?

Ist eine Mietwohnung wegen Unwetterschäden nur noch eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, greife das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel müsse dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Sinnvoll sei, dass Mieter die Schäden dazu dokumentieren. Je nach Ausmaß sind unterschiedliche Mietminderungen möglich. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Mietminderung geringer aus. Grundsätzlich ist bei diesem Thema aber Vorsicht geboten: Bei Mietrückständen droht eine Kündigung.

Schadenersatz kann ein Mieter von seinem Vermieter nur dann verlangen, wenn diesen ein Verschulden an der Tatsache trifft, dass die Wohnung vollgelaufen ist. Das trifft laut Mieterverein zum Beispiel dann zu, wenn der vollgelaufene Keller durch einen Kanalrückstau wegen einer nicht ausreichend gewarteten Rückstauklappe entstanden ist.

Aus Sicht des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) unterschätzen viele Hauseigentümer das Risiko starker Regenfälle für ihre Immobilie. Laut einer Ende April vorgestellten Analyse ist in Sachsen jedes fünfte Gebäude aufgrund seiner geografischen Lage hoch gefährdet: Es steht entweder in einem Tal oder in der Nähe eines kleinen Gewässers. Grundsätzlich gilt: Je tiefer ein Gebäude liegt und je länger das Wasser darin steht, desto höher wird der Schaden.

Unwetter: Autobesitzer trotz Teilkasko in der Pflicht

Der Anteil von Gebäuden in der höchsten Gefährdungsklasse ist sachsenweit am höchsten im Erzgebirgskreis – dort liegt er bei 32 Prozent. Zum Vergleich: Leipzig kommt auf eine Quote von fünf Prozent. Die höchsten Schadenssummen verzeichnet dagegen der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Pro Versicherungsfall wurden in den Jahren 2002 bis 2018 durchschnittlich mehr als 11.000 Euro fällig. Im Erzgebirgskreis waren es weniger als die Hälfte.

Wasserschäden an geparkten Autos werden laut ADAC über die Teilkasko geregelt . Doch auch hier ist der Besitzer in der Pflicht: Hat er sein Fahrzeug nicht rechtzeitig aus der Gefahrenzone gebracht, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, kann der Versicherer ihm die Leistung verweigern.

Anders stellt sich die Lage dar, wenn das Auto während des Unwetters bewegt wurde. Dringt beim Durchfahren einer vollgelaufenen Senke Wasser ins Fahrzeug und verursacht einen Motorschaden, sei die Teilkasko „nicht eintrittspflichtig“, so die ADAC-Juristen. Begründung: Der sogenannte Wasserschlag sei durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht worden. Ergo: Hier braucht es eine Vollkaskoversicherung. Laut ADAC springt die Teilkasko nur dann ein, wenn die Überschwemmung so plötzlich aufgetreten ist, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte. (dpa/rnw)