„Wir haben bei unserem Lieblingsitaliener Essen bestellt. Es hat uns nicht geschmeckt und das bei einem höheren Preis. Später stellten wir fest, dass der Inhaber gewechselt hatte. Dieser hat auf die Reklamation pampig reagiert und wollte uns weder unser Geld zurückgeben noch einen Gutschein ausstellen. Müssen wir das hinnehmen?“
Dazu Rechtsexpertin Sabine Kraus von der Verbraucherzentrale Sachsen: Für Lieferdienste gilt: Speisen und Getränke müssen von einwandfreier Qualität und Zubereitung sein. Verdorbene Lebensmittel wie schimmliger Käse oder Salat mit ranzigem Öl dürfen und sollten Kunden reklamieren. Beanstanden können sie auch alles, was unüblich ist, etwa noch fast rohe Nudeln oder eine kalte Suppe. Auch wenn etwas anderes geliefert wird, als bestellt wurde, brauchen Kunden das nicht hinnehmen.