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Lagerfeuer und Grillen in Dresden

In Dresden ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich durch die die Polizeiverordnung geregelt.

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© Foto: AdobeStock

Auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen sind das Grillen und Abbrennen offener Feuer nur auf den öffentlichen Grillplätzen und den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Dafür gibt es auf www.dresden.de eine interaktive Karte, die farblich unterscheidet zwischen Grillplatz und Lagerfeuerstelle. Zur interaktiven Karte

Auf den mit einem Schild gekennzeichneten Grillplätzen an der Elbe und in öffentlichen Grünanlagen kann gebührenfrei und ohne Anmeldung mit eigenem Gerät gegrillt werden. Die Grillplätze an der Elbe (nicht zu verwechseln mit den Lagerfeuerstellen) befinden sich ausschließlich auf gepflasterten, asphaltierten oder betonierten Flächen. Grillplätze befinden sich in den Stadtbezirken Altstadt, Neustadt, Prohlis, Cotta und Plauen.

Nachbarn nicht belästigen

Außerdem heißt es: Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Das heißt: Anlieger dürfen nicht durch Rauch belästigt werden und das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten. An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Das heißt, man darf nicht mit dem Auto bis zur Grillstelle fahren.

An den fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe darf mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden für eine Gebühr von 10 Euro ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden. Die Lagerfeuer können online beantragt werden. Weitere Erläuterungen zu Lagerfeuer und Online-Anmeldung.

Auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind und keine Abfälle verbrannt werden. Natürlich gilt auch hier: bitte die Nachbarn nicht mit Qualm und Lärm belästigen, sondern lieber zum Mitgrillen einladen.