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Zentrales Register soll zu mehr Organspenden verhelfen

Etwa 400 Sachsen warten auf ein Spenderorgan. Ab 2024 können sie auf schnellere Hilfe hoffen.

Von Kornelia Noack
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Im Durchschnitt werden einem Organspender drei Organe entnommen.
Im Durchschnitt werden einem Organspender drei Organe entnommen. © Soeren Stache/dpa

Um mehr Menschen zu bewegen, über eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden, soll Anfang nächsten Jahres ein neues Register an den Start gehen. Darin soll man Erklärungen zu seiner Spendenbereitschaft online speichern können. Nach gegenwärtigem Stand solle voraussichtlich im ersten Quartal 2024 „der Livegang erfolgen“, so die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion. Ursprünglich sollte das Register am 1. März 2022 starten.

Die Zahl der Organspenden ist im vergangenen Jahr deutschlandweit gesunken. Allein in Sachsen waren es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 17 Prozent weniger als 2021.

8.500 Patienten auf der Warteliste

Im Freistaat haben 61 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe zur Verfügung gestellt. Entnommen wurden ihnen 183 Organe und damit zwei weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Transplantationen sank von 134 auf 121. Etwa 400 Sachsen stehen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, bundesweit sind es 8.500 Patienten.

Demgegenüber gab es im vergangenen Jahr gerade mal 869 Spender – das sind nur etwas mehr als zehn Spender pro eine Million Einwohner. Mögliche Gründe für die Entwicklung sind laut DSO die Corona-Pandemie und Krankenstände beim Personal in den Kliniken.

Abfrage alle zehn Jahre geplant

Das zentrale Register ist ein Kernelement einer Organspendereform, die der Bundestag bereits 2020 beschlossen hatte. Die mit der Entwicklung beauftragte Bundesdruckerei habe die aktuellen Verzögerungen unter anderem mit der Komplexität des Projekts begründet. Die Möglichkeit zur Anbindung der Krankenhäuser sei nun Ende Februar 2023 bereitgestellt worden.

Generell sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis oder Pass beantragt, soll auf dem Amt Infomaterial bekommen. Schon dort soll man sich dann mit Ja oder Nein ins Register eintragen können – aber auch später etwa online von zu Hause. Organspenden bleiben aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Weil die Spenderzahlen seit Jahren sinken, wollen einige Bundesländer zudem einen neuen Anlauf für die sogenannte Widerspruchslösung starten. Damit kann jeder nach dem Tod Organspender werden, wenn er es zuvor nicht ausdrücklich abgelehnt hat.

Viele Deutsche sind verunsichert

Der häufigste Grund, warum Organspenden nicht erfolgten, sei laut DSO die fehlende Einwilligung. Wenn Angehörige gefragt würden, entschieden sie sich aus Unsicherheit häufig dagegen. Dabei zeigt eine aktuelle Studie, dass die positive Einstellung zur Organspende mit 82 Prozent weiterhin sehr hoch ist.

62 Prozent der Befragten haben ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen. Aber nur 44 Prozent von ihnen haben sie schriftlich auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten. (mit dpa)

Telefonforum: Stellen Sie Ihre Fragen

Am 23. Mai beantwortet ein Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beim SZ-Telefonforum Ihre Fragen zur Organspende. Gibt es eine dafür Altersgrenze? Welche Krankheiten schließen eine Spende aus? Welche Voraussetzungen müssen nach einem Hirntod erfüllt sein? Wie wird dieser festgestellt? Wie läuft die Organentnahme ab? In Deutschland gibt es rund 50 Transplantationszentren, die jedes Jahr etwa 3.000 Organverpflanzungen vornehmen.

  • Die Telefone sind am 23. Mai von 16 bis 18 Uhr geschaltet.
  • Sie erreichen die Berater kostenfrei unter 0800/9040400.