Nun ist die Sache rechtskräftig: Städte und Kommunen dürfen Hotelgäste extra zur Kasse bitten. Diese Extraabgabe, Betten- oder Übernachtungssteuer genannt, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Mitte Mai für gesetzeskonform erklärt. Und nicht nur das, außerdem hat das Gericht beschlossen, dass die Steuer auch auf Berufsreisende ausgeweitet werden kann. Bisher betraf sie ausschließlich Touristen.
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