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Birkenstock: Testcenter-Betreiber lehnt Richterin ab

Der Görlitzer Unternehmer Stefan Menzel stellt einen Befangenheitsantrag - wegen eines Berichts in der SZ. Bis Freitag hat der Kläger nun Zeit, sich dazu zu äußern.

Von Marc Hörcher
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Dieses Corona-Testcenter in Görlitz auf der Elisabethstraße hat Stefan Menzel bis Ende Mai betrieben. In dem Prozess am Landgericht Görlitz geht es um ein Center auf dem Parkplatz am Toom-Baumarkt.
Dieses Corona-Testcenter in Görlitz auf der Elisabethstraße hat Stefan Menzel bis Ende Mai betrieben. In dem Prozess am Landgericht Görlitz geht es um ein Center auf dem Parkplatz am Toom-Baumarkt. ©  SZ-Archiv

Der Prozess des Görlitzer Testcenter-Betreibers Clearex Germany des Unternehmers Stefan Menzel gegen die Firma Birkenstock hat jetzt eine neue Wendung erfahren.

Wie Jörg Küsgen, Pressesprecher am Landgericht Görlitz, der SZ auf Nachfrage mitteilt, hat der Kläger Stefan Menzel die zuständige Richterin Viola Preuß wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Ablehnungsgesuch wurde auf Berichterstattung über den Fall in der Sächsischen Zeitung gestützt. Menzel hatte insgesamt 134.000 Euro von dem Schuh-Hersteller gefordert - für Corona-Schnelltests im Zeitraum von April bis Juni 2021, die er gar nicht vorgenommen hat. Er beruft sich dabei auf Absprachen hinsichtlich eines Testcenters für Mitarbeiter und auf Kosten-Kalkulationen, die er vorab getroffen habe. "Über das Befangenheitsgesuch des Klägers müssen nun drei andere Richter des Landgerichts entscheiden", erklärt Küsgen.

Sollten diese das Gesuch des Klägers für begründet halten, wäre ein anderer Richter für das weitere Verfahren zuständig; ansonsten würde das Befangenheitsgesuch abgelehnt und Frau Preuß bliebe für das Verfahren zuständig.

Bis diesen Freitag laufe die Frist zur Stellungnahme des Klägers zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richterin. Dann werden die drei Richter über den Befangenheitsantrag befinden. Gegebenenfalls können die Beteiligten gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Wann es in der Sache weitergeht, sei gegenwärtig nicht absehbar, so der Richter.