Corona: Alkoholverbot im Landkreis Görlitz ab Mittwoch

Wie das Landratsamt mitteilt, gibt es künftig wieder Alkoholverbotszonen im Landkreis. Hintergrund der Allgemeinverfügung dazu ist das Infektionsschutzgesetz.
Generell gilt ab Mittwoch ein Konsum-Verbot auf öffentlichen Plätzen, an Bushaltestellen, in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, auf Marktplätzen, bei Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, ebenso auf den dazugehörigen Parkplätzen und in Parkhäusern. Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke ist in den Geschäften auch nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt, teilt der Landkreis Görlitz mit. Es handelt sich dabei um eine präventive, also vorbeugende Maßnahme, um Ansammlungen zu vermeiden. Für diverse Glühweinstände kam allerdings schon vorige Woche das Aus, mit der Absage zunächst des Görlitzer Christkindelmarktes und dann aller Weihnachtsmärkte im Freistaat.
Um die 200 Straßen und Plätze in Görlitz
Wo genau das Alkoholverbot gilt, ist in einer Gemeinde-Liste aufgeführt. Von "Am Brautwiesentunnel" bis Zeppelinstraße - allein für die Görlitzer Innenstadt sind es knapp hundert Straßen und Plätze, in der Altstadt etwa 40. Darunter zum Beispiel der Marienplatz, die Berliner Straße, Post- und Demianiplatz, Stadtpark, Untermarkt. In Kodersdorf ist beispielsweise die Parkanlage an der Straße der Freundschaft mit ihrer Schule benannt, die Bahnhofstraße mit ihrem Spielplatz und der Bushaltestelle, der Park in Särichen an der Görlitzer Straße und die Parkanlage in Wiesa bei der Gärtnerei.
In Niesky werden 13 Orte aufgeführt, darunter der Bereich am Stausee Quitzdorf, der Zinzendorfplatz, der Festplatz an der Lehrergasse, der Sportpark Rosenstraße und der Monplaisir-Park, der Platz der Jugend an der Horkaer
Straße oder auch die Anlage um den Wartturm sowie den Bereich am Waldbad. Die Regelung gilt, wie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen, bis zum 12. Dezember.