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Görlitzer Montagsdemo: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter zu Hitlergruß

Hat der Demonstrant nur "gewunken" oder handelte es sich um eine verfassungsfeindliche Geste? Mit dieser Frage befasst sich nun die Justiz.

Von Marc Hörcher
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Montagsdemo auf dem Görlitzer Postplatz
Montagsdemo auf dem Görlitzer Postplatz © Martin Schneider

Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt nun wegen des mutmaßlichen Hitlergrußes, den bei der 186. Görlitzer "Montagsdemo" am 20. November einer der Teilnehmer getätigt haben soll. Das teilt Staatsanwalt Christopher Gerhardi auf SZ-Nachfrage mit.

Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um einen 51-jährigen Deutschen. Gegen ihn wurde unlängst beim Amtsgericht Görlitz der Erlass eines Strafbefehls wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beantragt. "Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt davon ab, ob der Angeschuldigte gegen den Strafbefehl, so er denn erlassen wird, Einspruch einlegt", sagt Gerhardi am Dienstag.

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Die Anzeige wurde von einer Gegendemonstrantin erstattet. Wie diese auf einer Podiumsdiskussion in der "Rabryka" öffentlich schilderte, habe ein Polizist vor Ort die Geste des 51-Jährigen zunächst als "Winken" wahrgenommen. Sie warf der Polizei zögerliches Handeln vor. Tobias Sprunk, Leiter Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion, wies diesen Vorwurf nach Prüfung zurück - die Beamten hätten gehandelt - sowie die Demo-Situation das zuließ. Die Polizisten nahmen die Anzeige bei der Veranstaltung auf und belehrten den Mann. Dieser zog darauf ab und hob erneut den rechten Arm - diesmal wurde die Geste wohl auch von den Polizisten als Hitlergruß wahrgenommen. Auch diese Tathandlung soll ins Strafverfahren einfließen.

Die Organisatoren der Görlitzer Montagsdemo werden vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.