Die neue, ab 15. Februar geltende Corona-Schutz-Verordnung hat bei Musikschülern für Irritationen gesorgt, weil sie auch neue Regelungen für Einzelunterricht enthält. „Leider gab es viele Anfragen und Verwirrungen über die Öffnung der Musikschulen“, sagt Thomas Stapel, Leiter der Musikschule Johann Adam Hiller auf dem Görlitzer Fischmarkt.
Öffnung und Betrieb von Musikschulen seien jedoch weiterhin untersagt, Einzelunterricht nur in Ausnahmefällen möglich. Das bedeute, Onlineunterricht werde wie bisher fortgeführt, sagt Stapel, sämtliche Gruppenangebote können nicht stattfinden. Einzelunterricht sei lediglich für Personen erlaubt, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einem Schulabschluss mit Musikprüfung stehen oder 2021 an einem Wettbewerb teilnehmen wollen.
Dazu können sich maximal zwei Personen in der Musikschule unter Einhaltung der Hygieneregeln treffen, Lehrkräfte müssen sich wöchentlichen Corona-Tests unterziehen. Schüler und Lehrer sind angehalten, das Vorgehen miteinander abzusprechen.