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Städte und Kreis erstatten Eltern Geld

Ein Monatsbeitrag für die Kinderbetreuung wird pauschal erstattet. Bei den Anteilen zum Schülerverkehr bittet der Kreis die Eltern allerdings um Geduld.

Von Matthias Klaus
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Schüler steigen an der Oberschule Kodersdorf in den Schulbus ein. Die Eigenanteile, weil dieser nicht mehr fährt, bekommen die Eltern erst zum Ende des Schuljahres zurück.
Schüler steigen an der Oberschule Kodersdorf in den Schulbus ein. Die Eigenanteile, weil dieser nicht mehr fährt, bekommen die Eltern erst zum Ende des Schuljahres zurück. © André Schulze

Der verlängerte Lockdown spart den Eltern Geld. Verfahren wird wie im Frühjahr vergangenen Jahres: Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird der Monatsbeitrag für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege pauschal erstattet, heißt es aus dem Görlitzer Rathaus. "Das geschieht, indem im Februar keine Abbuchung der Beiträge vorgenommen wird", so Stadtsprecherin Juliane Zachmann.

Hintergrund des Ganzen: Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt - zunächst pauschal ein Monatsbeitrag. Falls die Schließungen weitergehen, soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden, heißt es aus Dresden.

Erstattung nur ohne Notbetreuung

Konkret sieht das dann so aus: Für jede Woche gibt es eine Erstattung zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbeitrages. Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils zur Hälfte aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem so genannten Corona-Bewältigungsfonds finanziert.

Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Der Freistaat hat eine Liste mit Berufsgruppen erstellt, die darauf Anspruch haben. Laut Sächsischem Städte- und Gemeindetag beträgt der Anteil der Notbetreuung in Krippen und Kindergärten im Freistaat derzeit 28 Prozent - ein Anstieg gegenüber dem 6. Januar um acht Prozentpunkte. Eine ähnliche Entwicklung gebe es bei der Hortbetreuung.

In Niesky werden für die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten See und Kosel, dem Hort der Grundschule See und dem Zentralen Schulhort Niesky im Februar keine Elternbeiträge erhoben. Auch hier heißt es: Dies gilt nicht für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Bei Eltern, die in Niesky dem Lastschriftverfahren zugestimmt haben, werden im Februar keine Beiträge abgebucht. Wer selbst überweist oder Daueraufträge nutzt, soll dies für den Februar aussetzen. Über mögliche zukünftige Entlastungen will die Stadt Ende Februar informieren.

Im Landratsamt Görlitz gehen derweil vermehrt Fragen ein, wie es sich denn mit den zu viel gezahlten Eigenanteilen zur Schülerbeförderung in Zeiten des verlängerten Lockdowns verhält. Eine schnelle Lösung dafür ist nicht in Sicht.

Eigenanteile zum Schülerverkehr erst am Schuljahresende

Personenbezogene Erstattungen seien mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, heißt es aus dem Landratsamt. Deshalb werde es erst zum Ablauf des Schuljahres 2020/2021 eine "satzungskonforme Erstattung" geben. "Dafür wird um Verständnis gebeten", so Kreissprecherin Franziska Glaubitz. Wie das Verfahren dann genau ablaufen soll, werde unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Görlitz bekannt gegeben.

Das Kultusministerium hat inzwischen weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb in Corona-Zeiten in einem Blog gesammelt. Dort gibt es auch Hinweise zu den Winterferien.

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