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Schlechtwettergeld für Dachdecker auch bei Hitze

IG Bau warnt vor Sonnengefahr für die etwa 5.800 „Draußen-Jobber“ im Kreis Görlitz.

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Die hohen Temperaturen und die intensive Sonnenstrahlung sind für Straßen- und Tiefbauer, Dachdecker, Gärtner und andere Draußen-Jobber anstrengend und gefährlich.
Die hohen Temperaturen und die intensive Sonnenstrahlung sind für Straßen- und Tiefbauer, Dachdecker, Gärtner und andere Draußen-Jobber anstrengend und gefährlich. © Frank Rumpenhorst/dpa (Symbolfoto)

Menschen, die im Kreis Görlitz unter freiem Himmel arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. Darauf macht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG Bau, aufmerksam. – und appelliert an Beschäftigte, sich ausreichend zu schützen. „Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Roland Müller. In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten „Draußen-Jobber“ besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Landkreis Görlitz derzeit rund 5.800 Menschen.

Der Vorsitzende der IG BAU Ostsachsen verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich“, betont Müller. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.

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Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen. Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse. „Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen“, so Müller. Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe: Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt. (SZ)

Weitere Infos finden Beschäftigte der Branche – neben einem Ausfallgeldrechner – bei den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Netz unter:

www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld