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Sachsen kann eigene Grundsteuer-Erklärungen nicht fristgerecht abgeben

Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Eigentlich. Sachsen wird die Frist für den Landesbesitz nicht einhalten können. Wo es hakt.

Von Annette Binninger
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Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Der Freistaat wird es bis dahin nicht schaffen.
Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Der Freistaat wird es bis dahin nicht schaffen. © Claudia Hübschmann

Dresden. Der Freistaat Sachsen kann nicht bis zum Fristende am 31. Januar 2023 alle für seine landeseigenen Grundstücke und Immobilien erforderlichen Grundsteuer-Erklärungen abgeben. Das ergab eine Stichproben-Befragung von Sächsische.de bei besonders stark betroffenen Landesministerien. Nachzügler sei derzeit unter anderem das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, zu dem der Staatsbetrieb Sachsenforst gehört. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Erklärungen fristgerecht einreichen. Mehrfach hat der Freistaat mit Konsequenzen gedroht. Bei Nichtabgabe oder Verspätung gelte dasselbe wie bei jeder anderen Steuererklärung. Das Finanzamt kann dann einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld festsetzen.

Bisher sind erst 63 Prozent der Grundsteuererklärungen da

Bisher sind noch etliche Bürgerinnen und Bürger säumig: Wenige Tage vor Fristende seien bisher nur 63 Prozent aller erforderlichen Erklärungen eingegangen, teilte das Finanzministerium am Donnerstag auf Sächsische.de-Nachfrage mit. Bis zum 31. Januar rechne man mit einer Quote von etwa 70 Prozent, hieß es.

Die Verspätung auf Landesebene liegt unter anderem darin, dass es keine zentrale Grundstücks- und Immobilien-Verwaltung gibt, sondern jedes Ministerium nur für seinen Bereich die Dinge verwaltet und regelt. Das ist für alle Ministerien aufwändig, vor allem aber für die mit hohem Immobilien- und Flächenbestand. Das betrifft unter anderem das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, dem der Staatsbetrieb Sachsenforst zugeordnet ist. In dessen Verwaltung befinden sich nach Angaben eines Ministeriumssprechers rund 206.000 Hektar staatseigenes Grundvermögen, verteilt auf 33.000 Flurstücke beziehungsweise 39.000 nutzungsabhängige Datensätze. Hinzu kommen zahlreiche Gewässerflächen, teilweise bebaute Freizeit-Grundstücke sowie zahlreiche forstbetrieblich genutzte Gebäude.

Ministerium: Schwierige Eigentumsverhältnisse sind ein Problem

Das Problem ist aber laut Ministerium nicht nur die Vielzahl von Flächen und Gebäude, sondern die schwierigen Eigentumsverhältnisse. Sachsenforst verwalte eine Vielzahl an Flurstücken mit Teileigentum, das heiß das Land ist lediglich Miteigentümer zum Beispiel als Teil einer Erbengemeinschaft. Dies sei eine „enorme Herausforderung hinsichtlich der erforderlichen Erklärungen“, daher könne die Frist nicht gewahrt werden, hieß es aus dem Ministerium.

Das Land Thüringen hatte bereits vor einer Woche eingestanden, dass es die erforderlichen Dokumente nicht bis Fristende einreichen könne. Dies liege neben dem hohen Aufwand auch an einem aktuell hohen Krankenstand in einigen Landesbehörden. Auch der Bund wird seine Grundsteuer-Erklärungen nicht alle fristgerecht einreichen können.