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Görlitzer Straßenbahnen und Busse fahren Silvester länger

Die Görlitzer Verkehrsbetriebe nehmen ihre Automaten über den Jahreswechsel außer Betrieb. Ab Neujahr verkaufen sie dann entwertete Fahrscheine.

Von Ingo Kramer
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Die Görlitzer Straßenbahnen fahren in der Silvesternacht länger als an anderen Tagen.
Die Görlitzer Straßenbahnen fahren in der Silvesternacht länger als an anderen Tagen. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) werden ihre stationären Fahrkartenautomaten – wie bereits in den vergangenen Jahren – vom 30. Dezember bis 2. Januar verschließen, um Vandalismus vorzubeugen. Darüber informiert GVB-Sprecher Ulf Klimke: „Fahrkarten sind in diesem Zeitraum an den mobilen Fahrkartenautomaten innerhalb der Fahrzeuge erhältlich.“

Am Silvesterabend dehnt die GVB ihren Abendverkehr um ganze zwei Stunden aus. Das betrifft die Straßenbahnlinie 1 zwischen Weinhübel und Neiße-Park, die Buslinie B zwischen Rauschwalde und Virchowstraße sowie den Nachtbus N zwischen Landeskrone und Rauschwalde. Nachdem die Fahrzeuge bis Mitternacht in ihr Depot eingerückt sind, nehmen sie nach dem Jahreswechsel wieder die Fahrt auf und verkehren je nach Haltestelle bis kurz vor zwei Uhr nachts.

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Ab 1. Januar gibt es eine wichtige Neuerung: Einzelfahrkarten im Görlitzer Stadtverkehr werden dann nur noch als entwertete Fahrkarten erhältlich sein. Die GVB setzt damit die ab dem neuen Jahr im Verkehrsverbund gültigen Regelungen um. Demnach sind Einzelfahrscheine künftig zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt.

Im Görlitzer Nahverkehr sind davon die Einzelfahrscheine, das neue Europastadt-Ticket und die Schülergruppenkarte betroffen. „Vor dem 1. Januar erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit aber noch bis 31. Juli, allerdings nur in Fahrzeugen der GVB, nicht in den ebenfalls in Görlitz verkehrenden Regionalbussen anderer Verkehrsunternehmen“, so Klimke.

Eine Sonderregelung konnte die GVB auch bei den viel genutzten und nur im Görlitzer Stadtverkehr angebotenen 4er-Karten erwirken: Diese werden auch nach dem 1. Januar im Vorverkauf ohne Entwertung ausgegeben, können also zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Gültig ist diese Sonderregelung bis 31. März in allen Fahrzeugen innerhalb des Stadtverkehrs inklusive der Regionalbusse, ab dem 1. April dann ausschließlich in den Fahrzeugen der GVB.