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Großenhain: Brandstifter-Prozess muss neu aufgerollt werden

Ein Großenhainer war 2023 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt Teile des Urteilsspruchs aufgehoben.

Von Thomas Riemer
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Im Januar 2023 war Prozessbeginn im Dresdner Landgericht. Jetzt muss neu verhandelt werden.
Im Januar 2023 war Prozessbeginn im Dresdner Landgericht. Jetzt muss neu verhandelt werden. © Kristin Richter

Großenhain. Sechs Jahre Haft und Einweisung in eine psychiatrische Klinik – so lautete vor knapp einem Jahr das Urteil des Landgerichts Dresden gegen einen Mann aus Großenhain. Außerdem wurde dem damals 32-Jährigen auferlegt, sich einer verhaltenstherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Zudem musste er die Verfahrenskosten tragen.

Nach einem „reinen Indizienprozess“ war der Angeklagte für schuldig befunden worden, sieben Brände in Großenhain gelegt zu haben. Dreimal in seiner früheren Arbeitsstätte, die vier weiteren in Wohngebäuden auf der Robert-Koch- und der Martin-Scheumann-Straße. Pikant: In den Wohnhäusern lebte er mit seiner Frau und der kleinen Tochter selbst.

Die Verteidigung war gegen das Urteil in Revision gegangen, mit der sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) befasste. Dessen 5. Strafsenat hat nun der Berufung in Teilen entsprochen und "die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen".

Dem Vernehmen nach wird nicht daran gezweifelt, dass der Angeklagte die sieben Brände tatsächlich gelegt hat. Ein Indiz: Jedes Mal war er vor Ort, beteiligte sich teilweise sogar "theatralisch" an den Rettungsmaßnahmen. Während der Verhandlung in Dresden spielte dabei immer wieder die Feststellung eine Rolle, dass die Steuerungsfähigkeit infolge einer leichten Intelligenzminderung bei dem Großenhainer erheblich vermindert war.

Beim Regale Aufbauen geraucht?

Doch laut BGH sei deswegen zwar die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden, nicht aber die in einer Entziehungsanstalt. Denn der Angeklagte stand beim Kellerbrand auf der Martin-Scheumann-Straße unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,1 Promille), hatte im Verlauf der Verhandlung zudem mehrfach angegeben, regelmäßig zu trinken.

Das BGH beanstandet daher, "dass die Prüfung der Schuldfähigkeit durchgreifende Rechtsfehler aufweist". Im Urteil fehle "die notwendige gesamtwürdigende Erörterung der Auswirkungen des Zusammenwirkens der hohen Alkoholisierung des Angeklagten und der nach den Feststellungen bereits für sich genommen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führenden leichten Intelligenzminderung auf dessen Schuldfähigkeit zur Tatzeit", heißt es im BGH-Urteil.

Der 33-Jährige hatte gleich zu Prozessbeginn im Januar 2023 behauptet, mit den Bränden in der Metallbaufirma und auf der Robert-Koch-Straße „nichts zu tun“ zu haben. Mit dem Feuer im Keller auf der Scheumannstraße Anfang Mai räumte er eine Schuld ein. Dort habe er mit einem Bekannten zwei Regale aufbauen wollen, dabei „eine geraucht. Das war blöd, das seh' ich ein“. Kleinlaut folgte eine Entschuldigung: „Es tut mir leid. Ich weiß nicht, wie das passiert ist.“ Wenig später nahm ihn die Polizei vorläufig fest.

Wann und in welchem Umfang das vom BGH angeordnete neue Verfahren stattfindet, ist bislang noch nicht bekannt.