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Denkmalschutz verhindert Neubebauung

Die Meißner Straße 16 in Großenhain ist eine Ruine. Sie sollte abgerissen werden. Statt dessen ist sie jetzt Kulturdenkmal. Die Stadtverwaltung ist außer sich.

Von Kathrin Krüger
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Ein Investor wollte die Meißner Straße 16 und die Lücke nebenan neu bebauen. Doch die Landesbehörde stellte die Ruine unter Denkmalschutz.
Ein Investor wollte die Meißner Straße 16 und die Lücke nebenan neu bebauen. Doch die Landesbehörde stellte die Ruine unter Denkmalschutz. © Kristin Richter

Großenhain. Ganz offensichtlich ist dieser Schuss nach hinten losgegangen. Die Meißner Straße sollte eigentlich mit dem Abriss der Ruine Nr. 16 einen neuen Lückenschluss bekommen - mit einem gemeinsamen Neubau auch auf dem angrenzenden Grundstück Nr. 14. Die beiden Adressen sind zusammen rund 1.000 Quadratmeter groß und damit geeignet für ein modernes Wohnhaus. Doch statt den Abriss zu befürworten, hat die Landesdenkmalbehörde nun das gesamte Haus Nummer 16 unter Schutz gestellt.

Bisher waren im Denkmalverzeichnis lediglich das sandsteinerne Türgewände und der Schlussstein des Wohnhauses, das bis 2005 einen Modellbauladen beherbergte, enthalten. Eine Ortsbesichtigung mit dem Eigentümer der beiden Grundstücke Andreas Wieckhorst und dem potenziellen Bauherren brachte das Landesamt allerdings auf den Geschmack. Wegen seiner "baugeschichtlichen und stadtentwicklungsgeschichtlichen Bedeutung" besteht ein "öffentliches Erhaltungsinteresse", teilte das Amt der Stadt mit.

Stadtbaudirektor Tilo Hönicke kann im Technischen Ausschuss seinen Unmut darüber nicht verhehlen und will es auch gar nicht. "Mir fehlt jegliches Verständnis", macht er sich Luft. Die Festsetzung als "Kulturdenkmal" bedeute, dass hier auch in nächster Zeit nichts passieren werde. Das ist in den Augen der Stadtverwaltung Verhinderungspolitik. Und zwar eine, die nicht gerechtfertigt sei. "Denkmalpflege in allen Ehren - aber sie muss ausgewogen sein", ist Tilo Hönicke überzeugt.

Dass die Landesbehörde das lange leerstehende Gebäude als "Beispiel barocker Bürgerhausarchitektur" ansieht, dessen Schlussstein das Jahr 1744 zeigt, könne man ja noch nachvollziehen. Doch viele Großenhainer Innenstadthäuser seien nach dem Stadtbrand in jenem Jahr erbaut worden. Das Objekt sei ein "Mischbauwerk aus Ziegeln und Bruchstein", hieß es im Technischen Ausschuss. Schon lange ist diese Stelle ein städtebauliches Ärgernis im ansonsten weitgehend schön sanierten Stadtzentrum.

Gebäude ist nichts besonderes

"Das Gebäude weist keine erhaltenswerte Bausubstanz auf, sodass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird", ließ die Stadt bei der Prüfung der Denkmaleigenschaft das Landesamt wissen. Seit das Nachbarhaus vor mehreren Jahren abgerissen wurde, ist auch die Bausubstanz der Nr. 16 äußeren Umwelteinflüssen ungeschützt ausgeliefert. Eigentümer Andreas Wieckhorst erhalte vom Landkreis regelmäßig Aufforderungen, so die Stadt, Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Andere vergleichbare Objekte seien in einem erheblich besseren baulichen Zustand.

Weil die Stadt nicht nur Gefahr für die öffentliche Sicherheit, sondern auch berechtigterweise Vandalismus befürchtet, machte das Rathaus geltend, dass das Grundstück sich als Brachfläche "weiterhin negativ auf die gesamte Innenstadtlage auswirken" wird. Doch dem Landesamt scheint die Entwicklung des Areals egal. Es baut aus Sicht der Stadt Hemmschwellen ein, die einen wichtigen Bauinteressenten abschrecken.

"Für die Erhaltung der innerstädtischen Gesamtstruktur ist es von großer Bedeutung, dass eine lückenlose Bebauung erhalten wird, aber auch den leerstehenden Grundstücken eine Nutzung zugeführt und die Innenstadt einem modernen Leben gerecht wird", verkündet die Stadt. Dass Großenhain nicht erst seit Corona gegen Leerstand in der historischen Innenstadt ankämpft, ist hinlänglich bekannt.

Dass das Landesamt sich darüber hinwegsetzte, lässt auch Grundstücksbesitzer Wieckhorst den Kopf schütteln. Das, was der Denkmalschutz im Gebäude erhalten wolle, könne man bei einem Neubau als Auflage durchaus wiederherstellen.

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