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Neues Heizungsgesetz: Alles zu Fristen, Förderungen und Vorgaben zum Umbau

Heizen Eigentümer künftig klimafreundlich, werden ihnen bis zu 70 Prozent der Umrüstkosten erstattet.

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Installation einer modernen Gasbrennwerttherme: Eine Förderung ist hier nur noch für die Ausgaben möglich, um ein älteres Gerät wasserstofffähig zu machen.
Installation einer modernen Gasbrennwerttherme: Eine Förderung ist hier nur noch für die Ausgaben möglich, um ein älteres Gerät wasserstofffähig zu machen. © Jan Woitas/dpa

Das Thema Heizung ist komplex. Und das neue Gebäudeenergiegesetz, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, macht es nicht einfacher. Das zeigte auch das SZ-Telefonforum, bei dem Ingenieur Carsten Weber vom Verband privater Bauherren sowie Michael Bethke vom Verband der Privaten Bausparkassen zwei Stunden lang Fragen beantwortet haben.

Denn damit Eigentümern der Umstieg auf klimafreundlichere Heizmethoden leichter fällt, gibt es unter anderem finanzielle Anreize. Das neue Förderprogramm 458 der KfW unterteilt sich dabei in eine Grundförderung für jeden, der eine alte fossile Heizungsanlage gegen eine neue Heizung austauscht, und diverse Bonusförderungen.

Welche Heizungen werden mit dem neuen Gesetz finanziell gefördert?

Die neu eingebaute Heizung muss einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Heizung auf Basis von Solarthermie, eine Biomasseheizung mit Holz, Hackschnitzel oder Pellets, eine Gasheizung, die mindestens 65 Prozent Biomasse nutzt oder umgestellt werden kann auf eine wasserstofffähige Heizung, und schließlich die sogenannte Hybridheizung als Kombination aus Wärmepumpe oder Solarthermie mit Gas- oder Ölkessel.

Die Liste ist aber kein Katalog, aus dem Sie sich etwas aussuchen können. Nicht jede Heizung passt zu jedem Haus. Sprechen Sie mit einem Energieberater über die für Sie optimale Lösung.

Ich bin 82 und denke über eine neue Gasheizung nach. Gibt es Förderung?

Der Einbau einer klassischen Gasheizung wird nicht gefördert. Denn Sinn und Zweck ist nicht der einfache Heizungstausch. Einen Zuschuss bekommt nur, wer jetzt eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbaut.

Wir hoffen auf einen Anschluss an Fernwärme. Wer kann Auskunft geben und wie viel Förderung gibt es?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Energieversorger. Im Rahmen der Grundförderung würden Ihnen 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Kombinieren können Sie das zum einen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn Sie den Anschluss bis 31. Dezember 2028 erhalten. Zum anderen mit dem Einkommensbonus von 30 Prozent. Den gibt es, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen Ihres Haushaltes maximal 40.000 Euro beträgt.

Beachten Sie: Es werden höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 30.000 Euro.

Bevor ich eine neue Heizung einbaue, will ich Dach und Wände dämmen. Dann kann die Heizung kleiner ausfallen. Das heißt, ich brauche noch einen Kredit. Welche Möglichkeiten habe ich?

Neben den Zuschüssen kann man bei Einhaltung bestimmter technischer Mindestanforderungen auch ein Förderdarlehen von der KfW bekommen. Das muss über eine Bank oder Bausparkasse vermittelt werden. Ansonsten können Sie auch einen Bausparvertrag verwenden.

Ob Sie für eine künftige Modernisierung sparen oder sofort modernisieren wollen – Sie können bis 50.000 Euro Darlehen ohne Grundschuldeintrag von der Bausparkasse bekommen. Diese bieten zudem Klima-Kredite an. Welche Variante für Sie die günstigste ist, besprechen Sie am besten mit einem Finanzierungsfachmann.

Ich möchte eine neue Gastherme einbauen lassen. Wird das gefördert?

Nein, unter bestimmten Voraussetzungen werden seit diesem Jahr lediglich die Mehrausgaben dafür gefördert, dass die Gastherme wasserstofffähig ist.

Ich habe einen Holzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher ergänzt. Gibt es dafür eine Förderung?

Ja, für die sogenannte Optimierung bestehender Heizanlagen gibt es eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist und die Investition mindestens 300 Euro beträgt.

Dann gibt es 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 60.000 Euro im Jahr – auf Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer. Erkundigen Sie sich unter www.bafa.de, fragen Sie den Schornsteinfeger oder einen Energieberater.

Meine Ölheizung ist 30 Jahre alt. Die muss wohl jetzt getauscht werden?

Ja. Standard-Heizkessel für Heizöl oder Erdgas müssen nach 30 Betriebsjahren stillgelegt oder ausgebaut werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die im Gebäudeenergiegesetz festgelegt sind. Fragen Sie bei Ihrem Schornsteinfeger nach. Ein Energieberater kann Sie unabhängig beraten, welche Art von neuer Heizung in Ihr Haus passt.

Unsere Gasheizung läuft noch gut. Wenn sie kaputtgeht – kann ich wieder eine Gasheizung einbauen lassen?

Funktionierende Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden, solange das technisch möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist. Lässt sich die Heizung nicht mehr reparieren, muss eine Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden.

Wer kann mich beim Heizungstausch beraten?

Suchen Sie sich einen Energieberater oder Architekten. Wichtige Informationen finden Sie zum Beispiel beim Verband Privater Bauherren oder beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.de.

Meine 22 Jahre alte Ölheizung funktioniert noch einwandfrei. Muss ich die jetzt austauschen lassen?

Nein, die aktuelle Austauschpflicht gilt für Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind.

Ich will die alte Wärmepumpe gegen eine neue tauschen. Wo und wie beantrage ich die Förderung?

Das können Sie im Online-Kundenportal Meine.KfW.de machen. Erforderlich hierfür sind eine Bestätigung des Fachunternehmens, das den Heizungstausch vornimmt, sowie ein abgeschlossener Liefervertrag. Grundsätzlich gilt, dass erst nach der Zusage der KfW mit den Arbeiten begonnen werden darf. Unter www.kfw.de finden Sie alle Details. Zudem können Sie sich unter der kostenfreien Servicenummer 0800/5399010 beraten lassen.

Der Schornsteinfeger hat gesagt, dass ich jetzt einen Filter brauche. Darf ich denn noch mit Holz heizen?

Sie müssen zwischen einer Einzelfeuerstätte wie einem Kamin und zentraler Beheizung mit Biomasse wie Holz unterscheiden. Moderne Zentralheizungen mit Holz als Biomasse sind zulässig und werden auch gefördert.

Ich wohne in einem Fachwerkhaus, es steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gasheizung wurde 2002 eingebaut. Das Haus soll mal der Enkel bekommen. Was für eine Heizung empfehlen Sie?

Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich. So individuell wie Häuser sind auch die Heizungen, die dazu passen. Nutzen Sie eine Energieberatung. Der Berater schreibt einen Sanierungsfahrplan, der auch enthält, welche energetischen Maßnahmen neben der Heizung noch sinnvoll sind.

Werden auch Gewerbeimmobilien gefördert?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Es gelten aber andere Bedingungen. Sie können sich dazu bei der KfW online unter www.kfw.de informieren und unter der kostenfreien Nummer 0800/5399010 beraten lassen.

Vergangenes Jahr habe ich eine neue Gasheizung einbauen lassen. Kriege ich eine Förderung noch rückwirkend?

Nein. Allerdings könnten Sie versuchen, die Kosten für die Arbeitsleistung als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer abzusetzen.

Ich bin Vermieter. In meinem Mehrfamilienhaus will ich die Heizanlage ändern. Kann ich damit schon anfangen?

Ja. Wenn Sie bis Ende August 2024 mit den Arbeiten beginnen, können Sie bis Ende November die Förderung nachbeantragen. Das hängt damit zusammen, dass vorerst private Selbstnutzer Förderanträge stellen können. Für private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im Laufe des Jahres 2024 möglich sein.

Ich möchte eine Doppelhaushälfte mit einer alten Ölheizung kaufen. Wo finde ich die neuen Regelungen zu Heizung und Dach, die ich beachten muss?

Im Gebäudeenergiegesetz. Haben Sie Fragen zur Förderung, wenden Sie sich an einen Energieberater, zum Beispiel beim Verband privater Bauherren VPB. Fördermittelgeber sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bafa und die KfW.

Wir haben eine Gasheizung, Baujahr 2023. Muss ich die jetzt austauschen?

Nein.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, das zu DDR-Zeiten gebaut wurde. Kann man alte Rollladenkästen dämmen?

Technisch ist das möglich und wird praktiziert. Ob das aber bei Ihnen funktioniert, hängt ab von Zustand, Größe und Einbausituation. Oft sind ungedämmte Rollladenkästen energetische Schwachstellen.

Kann ich den Holzofen vom Haupthaus ins Nebengebäude verlegen?

Grundsätzlich ist das denkbar, lassen Sie das technisch prüfen.

Wo finde ich einen zuverlässigen Energieberater?

Etwa beim Verband privater Bauherren unter www.vpb.de. Fragen Sie auch Ihren Heizungsbauer oder Schornsteinfeger.

Aufgeschrieben von Wiltrud Zweigler.


Infos
zum KfW-Förderprogramm: www.szlink.de/heizungsfoerderung

Bundesförderung des Bafa: www.sz-link.de/bafa-energie

Beratung beim Verband privater Bauherren: www.sz-link.de/vpb-beratung