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Abschiebehaft-Flüchtling bekommt Duldung

Im Januar sind drei Geflüchtete aus dem Gefängnis auf der Hamburger Straße in Dresden entkommen. Was Sie über den Fall und die Folgen wissen sollten.

Von Julia Vollmer
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Die Abschiebehaft auf der Hamburger Straße in Dresden.
Die Abschiebehaft auf der Hamburger Straße in Dresden. ©  Archiv: Rene Meinig

Dresden. Über einen Monat nach der Flucht von drei Asylbewerbern aus der Abschiebehaft in Dresden sind die Behörden noch immer auf der Suche nach ihnen. Die Männer waren am 18. Januar aus dem Abschiebegefängnis an der Hamburger Straße 15 entkommen. 

Die Dresdner Polizei bestätigt am Freitag, man sei auf der Suche. Aktiv gefahndet werde aber nicht, da es sich nicht um Verbrecher handelt. In dem Gebäude sitzen Asylbewerber ein, bei denen die Behörden den Verdacht haben, sie könnten sich einer Abschiebung entziehen.

Nun kommt Bewegung in die Sache. Nach SZ-Informationen bekommt der eine Flüchtling, der inzwischen mit seiner deutschen Freundin ein Baby bekommen hat, eine Duldung. Diese gilt erstmal so lange, bis der Prozess der Vaterschaftsanerkennung abgeschlossen ist. Danach kann ein neuer Antrag auf Duldung gestellt werden. 

Die Flüchtlinge aus Marokko und Tunesien hatten Freigang, als sie sich plötzlich am Zaun hochzogen und darüber kletterten. Schließlich liefen zwei Männer Richtung Innenstadt und einer Richtung Autobahn die Hamburger Straße entlang. Der Flüchtlingsrat hatte vor Beginn des Vollzugs davor gewarnt, mit der Abschiebehaft überhaupt zu beginnen. "Erst der Hungerstreik im Januar 2019, nun der Ausbruch, zwischendrin wirft ein Inhaftierter der Landesdirektion vor, misshandelt worden zu sein. Abschiebehaft abzuschaffen wäre eine weise Entscheidung", so Sprecher Mark Gärtner.

Wie wird die Abschiebehaft nun geschützt?

Die Sicherheitseinrichtungen wurden mit Nato-Draht und zusätzlichen Barrieren verstärkt. Zudem wurden Anpassungen im Streifendienst vorgenommen, so die Landesdirektion auf SZ-Anfrage. 

Außerdem sollen zwei der Kontrollgänge um das Areal mit zusätzlichen Zäunen abgesperrt werden und weitere Zäune auch mit Stacheldrahtrollen gesichert werden. Wie hoch die Kosten dafür sind, können weder die Landesdirektion noch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement sagen. 

Wie viele Menschen sind aktuell dort untergebracht?

Derzeit befinden sich zehn Personen in Abschiebehaft und niemand im Ausreisegewahrsam. Die Aufenthaltsdauer variiert zwischen dem Aufnahmedatum 3. Dezember 2019 bis zum jüngsten Aufnahmedatum 20. Februar 2020. Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 3. Dezember 2019 befanden sich insgesamt 33 Personen in der sächsischen Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung, das ergab eine Anfrage von Linken-Abgeordneter Juliane Nagel. 

Die sächsischen Ausländerbehörden haben vom 1. Oktober bis zum 3. Dezember 2019 insgesamt 40 Haftanträge gestellt. Von der Landesdirektion Sachsen wurden 38 und vom Landkreis Meißen zwei Haftanträge gestellt. Keiner der Anträge wurde abgelehnt. In drei Fällen wurde die Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden und in der JVA Aachen im Wege der Parallelhaft vollzogen.

Warum gibt es überhaupt Abschiebehaft?

Die Abschiebehaft soll die Abschiebung "sichern". Untergebracht werden sollen dort die Flüchtlinge, die als ausreisepflichtig eingestuft worden sind, oder bei denen die Annahme besteht, sie könnten sich der Abschiebung entziehen. Über die Haftanordnungen entscheiden Amtsgerichte. In der Justizvollzugsanstalt Dresden gab es bis 2013 mit 24 Plätzen eine Abschiebehaft für Männer.

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