Dresden
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Anklage nach Messerangriff gegen Dresdner Fahrscheinkontrolleur

Ein Fahrgast hat keinen Fahrschein und wird erwischt. Danach greift er einen Kontrolleur mit einem Messer an und verletzt ihn schwer.

Von Christoph Springer
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Ein Mann, der einen Fahrscheinkontrolleur mit einem Messer schwer verletzt hat, soll sich vor dem Landgericht Dresden wegen versuchten Totschlags verantworten.
Ein Mann, der einen Fahrscheinkontrolleur mit einem Messer schwer verletzt hat, soll sich vor dem Landgericht Dresden wegen versuchten Totschlags verantworten. © Symbolfoto: SZ

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einem 24-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann soll am 30. Oktober 2022 nach einer Fahrkartenkontrolle den Kontrolleur mit einem Messer angegriffen haben.

Der Fall sorgte damals tagelang für Schlagzeilen. Der zu dieser Zeit 23 Jahre alte Syrer war zuvor in einem Bus der Linie 66 mitgefahren. Mehrere Prüfer waren in dem Bus und kontrollierten auch den jetzt Angeklagten. Er hatte keinen Fahrschein, damit endete die Fahrt für den Mann. Die Prüfer riefen deshalb die Polizei. An der Haltestelle "Alter Postweg" an der Joseph-Keilbarth-Straße sind die Prüfer mit dem 23-Jährigen ausgestiegen, die Polizei nahm die Personalien des Mannes auf. Danach schien die Situation bereinigt.

Doch der Angreifer erschien erneut und zerstach einen Reifen des Busses. Als der damals 34-jährige Kontrolleur eingreifen wollte, soll der Mann auf ihn eingestochen haben und danach geflüchtet sein.

Der Kontrolleur erlitt schwere Verletzungen, aber keine lebensbedrohlichen. Er konnte nach einer Nacht im Krankenhaus wieder aus der Klinik entlassen werden. Der Täter hat laut der Staatsanwaltschaft jedoch "tödliche Verletzungen ... zumindest billigend in Kauf genommen."

Er wurde noch am selben Tag von der Polizei festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Er sei nicht vorbestraft, berichtet die Staatsanwaltschaft, und er habe sich bei der förmlichen Vernehmung nicht zu der Tat geäußert. Allerdings habe der Mann die Messerstiche "im Rahmen einer spontanen Äußerung eingeräumt".

Das Landgericht Dresden muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Auch ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Verantwortlichen des Regionalverkehrs Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE), zu dem der Bus gehörte, und der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) besuchten den Mann später um ihm für seinen Einsatz zu danken und sich zu vergewissern, dass es ihm besser geht. Die DVB stoppten damals wegen des dramatischen Ereignisses die Veröffentlichung eines Halloween-Videos, sie hielten das in dieser Situation für unangemessen.