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Wegen Hassaufrufen gegen Islam: Dresdner Autohändler verurteilt

Nach acht Verhandlungstagen hat die Richterin keine Zweifel: Der Dresdner Autohändler Ingolf Knajder habe über viele Jahre massiv zum Hass auf den Islam aufgerufen.

Von Alexander Schneider
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Das Amtsgericht Dresden hat keinen Zweifel, dass der Autohändler Ingolf Knajder auf seinem Facebook-Profil jahrelang gegen den Islam gehetzt hat.
Das Amtsgericht Dresden hat keinen Zweifel, dass der Autohändler Ingolf Knajder auf seinem Facebook-Profil jahrelang gegen den Islam gehetzt hat. © Symbolfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Dresden. Auf seinem Facebook-Profil nennt er sich "Lifestyleman" oder "Man of Charity" ("Mann der Nächstenliebe"). Das Gericht hat keinen "vernünftigen Zweifel", dass dahinter Ingolf Knajder steht. Der 58-Jährige ist Verkaufsleiter eines Autohauses und Vorsitzender des Vereins "Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen und Bedürftigen". Nach seinem zeitraubenden Prozess am Amtsgericht Dresden wird es Knajder nun schriftlich bekommen, dass der "Mann der Nächstenliebe" über Jahre rechtsextreme Hetze betrieben und in krimineller Weise pauschal zum Hass auf den Islam aufgerufen hat.

Hassposts nachts veröffentlicht

Nach acht Verhandlungstagen wurde der 58-Jährige wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen in vier Fällen verurteilt. Weitere sechs Anklagepunkte stellte die Richterin nach ausführlicher Prüfung ein, sie sind inzwischen verjährt.

Im Jahr 2018 hatte ein Dresdner Sozialarbeiter Knajder und ein weiteres Vorstandsmitglied des Obdachlosenvereins wegen ihrer Hass-Kommentare auf Facebook angezeigt. Während der eine bereits 2020 zu einer Geldstrafe von 5.250 Euro verurteilt wurde, begann der Prozess gegen Knajder erst Mitte dieses Jahres.

Die inkriminierten Posts wurden in den Jahren 2012 bis 2016 veröffentlicht, mehrfach mitten in der Nacht. Unter anderem habe er den Islam als "Terrororganisation", als "Hass- und Gewaltorganisation" und Muslime als "Scheiß-Araber", "Spasten und Vollidioten" bezeichnet. Am 13. Februar 2016, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg, teilte Knajder zudem einen Artikel, in dem Völkermord der Nazis an den Juden verharmlost wurde.

Schweigen bis zum Schluss

Knajder selbst machte keine Angaben in der Verhandlung, weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen. Das ist sein gutes Recht. Anfangs hatte er Prozessbeteiligte erschreckt, weil er voll vermummt und ganz in Schwarz zur Verhandlung erschienen war. Sein Verteidiger Michael Bürger argumentierte von Beginn an, man müsse seinem Mandanten erst einmal nachweisen, Inhaber des genannten Facebook-Profils zu sein.

Das dauerte bis vergangene Woche. Da berichtete eine IT-Ermittlerin des Landeskriminalamtes Sachsen von einer Antwort des US-Unternehmens Meta, der Mutter von Facebook. Die mit dem Profil verknüpften Daten, eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer, wiesen zumindest mittelbar auf Knajder. Spätestens ab da war kein plausibler Grund mehr erkennbar, dass Knajders Profil von anderen gehackt worden sein könnte.

Knajder wurde zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Die Richterin las erneut einzelne Knajder-Posts vor, um ihm zu zeigen, wie sie zum Hass aufstachelten. Strafmildernd wertete sie, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Taten sehr lange zurücklägen.

"Hass, Gift und Galle"

Strafschärfend fiel neben der Vielzahl der Fälle ins Gewicht, "mit welcher hartnäckigen Einstellung – Hass, Gift und Galle –" Knajder gegen den Islam gehetzt habe. Die verallgemeinernde Art, wie der Angeklagte gegen den Islam an sich hergezogen sei, sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist offen. Verteidiger Bürger hatte Freispruch gefordert - und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro für nur einen der zehn Tatvorwürfe.