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Dresden: Klimakleber von "Letzte Generation" in Abwesenheit verurteilt

Ein Klimaschutz-Demonstrant aus Magdeburg muss jetzt eine Geldstrafe zahlen. Der Student soll sich auf die Hansastraße in Dresden geklebt haben.

Von Alexander Schneider
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Mit einer Protestaktion der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wurde am 16. Mai 2022 die Hansastraße in Dresden blockiert.
Mit einer Protestaktion der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wurde am 16. Mai 2022 die Hansastraße in Dresden blockiert. © Archiv/Marion Doering

Dresden. Seit dem 16. Mai vergangenen Jahres kleben sich meist junge Menschen auch in Dresden auf die Straße, um die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, mehr gegen die längst stattfindende Klimaveränderung zu unternehmen. Jener Montag im Mai 2022 hat nun auch zu den ersten Verfahren gegen die sogenannten Klimakleber geführt.

Kurz vor 8 Uhr hatten vier Menschen der Initiative "Letzte Generation" die Hansastraße mitten im dicksten Berufsverkehr blockiert und wie geplant einen Stau verursacht. Unter den Männern und Frauen hatten zwei Demonstranten ihre Hände mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn befestigt. Einer am linken Fahrbahnrand, der andere am rechten. So wollten sie sicherstellen, dass Rettungswagen im Ernstfall die Blockade passieren können. Das sagte das Gesicht der Dresdner Klimaschutzbewegung, Christian Bläul, schon damals im Gespräch mit Sächsische.de.

Der 41-jährige Physiker war damals im Umgang mit Klebstoff und mit den Reaktionen ausgebremster Autofahrer bereits erfahren. Eine Dreiviertelstunde hatte es gedauert, ehe die Polizei die beiden Klebenden vom Asphalt gelöst hatte.

Zunehmend aggressive Reaktionen

Während Bläul für den 16. Mai bereits im Herbst wegen Nötigung verurteilt wurde, traf es nun seinen Mitstreiter, einen 24-jährigen Studenten. Er hatte Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt, am Mittwoch sollte sein Prozess am Amtsgericht Dresden stattfinden. Doch der Magdeburger kam nicht. Nach der üblichen Frist verwarf der Richter den Strafbefehl.

Das Urteil – eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wegen Nötigung – ist rechtskräftig. Allerdings hat der Student unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, dass nochmals in seiner Sache verhandelt wird. Das könnte etwa der Fall sein, wenn er von der Ladung nachweisbar keine Kenntnis hatte. Zurzeit sind Semesterferien. Immerhin war der 24-Jährige, der keinen Verteidiger hat, Ende vergangenen Jahres eigens aus Magdeburg nach Dresden gekommen, um sich seine Akte anzusehen.

Ob viele Autofahrer an jenem Mai-Morgen im erzwungenen Stillstand tatsächlich übers Klima nachgedacht haben oder sich doch mehr über diese Art des Protests erregten, bleibt bis heute offen. Allerdings provozieren die Blockaden bis heute zunehmend aggressive Reaktionen betroffener Verkehrsteilnehmer und Schaulustiger, die schon mal eigenhändig Blockierer entfernen wie etwa Mitte März am Schillerplatz. Auch das führt zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.