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Prüfung von 7.000 Fällen in Sachsen bei Cannabis-Legalisierung

Zum 1. April soll eine Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten viele alte Strafverfahren überprüft werden.

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Alte Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis müssen in Sachsen überprüft werden.
Alte Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis müssen in Sachsen überprüft werden. © Fabian Sommer/dpa

Berlin/Leipzig. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einer Umfrage dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssten 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut angeschaut werden, wie eine Anfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den Justizministerien der Länder ergab. In Sachsen wären es den Angaben zufolge 7.000 Fälle.

Länder befürchten Überlastung der Justiz

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der "Richterzeitung", gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert warb dagegen bei den Ländern dafür, den Weg für die umstrittene Legalisierung von Cannabis freizumachen.

"Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse ermittelt werden, ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte.

Tausende Verfahren in den Ländern überprüfen

Nach der Umfrage der "Richterzeitung" müssen in Hessen infolge der Amnestieregelung für Altfälle 34.000 Verfahren überprüft werden. In Bayern sind es demnach 29.000 Fälle und in Baden-Württemberg 25.000. In der Hauptstadt Berlin mit rund 3,87 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern geht es um 3.500 Verfahren.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Lauterbach weist Kritik zurück

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik der Länder zurückgewiesen. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, auf maximal 7.500 bundesweit. Dabei gehe es um Fälle, in denen Straffällige wegen mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklärt werden müsse, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt.

Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes. (dpa)