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Cannabis-Erwerb ist illegal: Ändert sich das mit der möglichen Legalisierung?

Ein 21-jähriger Mann aus Nossen ist wegen des Verkaufes und Erwerbs geringer Cannabis-Mengen am Amtsgericht Meißen angeklagt.

Von Martin Skurt
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Vor Gericht in Meißen muss sich ein 21-Jähriger verantworten, der für seine Freunde Cannabis gekauft hat. Und zwar bis zu sechs Gramm.
Vor Gericht in Meißen muss sich ein 21-Jähriger verantworten, der für seine Freunde Cannabis gekauft hat. Und zwar bis zu sechs Gramm. © Martin Schneider (Symbolbild)

Meißen. Der Angeklagte macht keine gute Figur. Aufgrund einer Hauterkrankung sieht er ungewollt ungepflegt aus. Still sitzt er auf der Anklagebank und gibt nur knappe Antworten, wenn er gefragt wird. Es ist nun schon das zweite Mal, dass er in Meißen vor Gericht sitzt. Im Juli 2023 verurteilte ihn derselbe Richter, der auch jetzt die Verhandlung führt. Damals ging es um 20 Euro, die er mit zwei Kumpels in Nossen gefunden hat. Der Angeklagte habe für alle Döner gekauft und landete wegen Unterschlagung vor Gericht. Am Dienstag sitzt er wieder in Meißen: Er hat seinen Kumpel Cannabis verkauft und von ihnen welches abgekauft.

Die Staatsanwaltschaft geht zumindest in ihrer Anklage davon aus, dass der Nossener das Cannabis gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Er habe im September 2022 in insgesamt sieben Fällen zwischen einem und sechs Gramm Cannabis von einem Kumpel gekauft und ähnliche Mengen an Kumpels verkauft. In jedem Fall habe er keinen Gewinn machen wollen, beteuerte der Angeklagte. Er habe das Gramm für zehn Euro gekauft und für denselben Betrag weitergegeben. "Ich habe es selber konsumiert, es stimmt alles", gesteht der 21-Jährige.

Keine Ausbildung, aber erst mal Geld verdienen

Ob er denn mit seinen Freunden gemeinsam gekifft hätte, fragt der Richter. Darauf antwortet der Angeklagte eher undeutlich, verneint es aber auch nicht. "Wie sieht es denn jetzt mit den Drogen aus?", lautet die nächste Frage des Richters. Angeblich würde er seit Silvester nichts mehr nehmen. Das hat er auch schon im vergangenen Jahr vor Gericht geäußert. Im Gerichtssaal fragt keiner genauer nach, und die Jugendgerichtshilfe kann es auch nicht bestätigen. Denn der junge Mann habe sich nicht bei ihr gemeldet.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Mai 2023 fand die Polizei jedoch auch einen Schlagring in seinem Zimmer im Wohnhaus seiner Großeltern und Tante. Deshalb ist er auch wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Der Angeklagte wirkt nicht wie jemand, der davon Gebrauch machen würde. Seine Statur ist eher schmal und er wirkt äußerlich noch jugendlich. Er sagt, er habe das mal mitgenommen. Und er hätte es den Durchsuchungsbeamten gleich gezeigt.

In der Juli-Verhandlung vergangenes Jahr habe er noch als Helfer in einer Altenpflege-Einrichtung in Nossen gearbeitet. Das ist seit Februar vorbei. Seine Haut habe aufgrund des Stresses – unter anderem wegen Wochenendarbeit – verrückt gespielt. Nun war er schon bei zwei Bewerbungsgesprächen und ein drittes führt er noch diese Woche. "Ich will gern im Lager arbeiten." Er wolle darin aber keine Ausbildung machen, sondern erst mal Geld verdienen.

Erwerb und Abgabe von Cannabis bleibt strafbar

Sein Anwalt regt an, das beschlagnahmte iPhone 12 herausgeben zu lassen. Mit diesem hat er die Treffen zum Kauf und Verkauf mit seinen Kumpels vereinbart. Es sei angeblich der einzige Vermögensgegenstand, den sein Mandant besitzen würde und der sei auch etwas wert. Ein seit dem Erscheinen im Oktober 2020 viel genutztes Gerät dürfte tatsächlich kaum etwas wert sein, maximal um die 300 Euro auf dem Gebrauchtmarkt. Damit taugt das Argument des Verteidigers wenig. Zumal bei den Bildaufnahmen der Durchsuchung ersichtlich wird, dass der Angeklagte auch einen Flachbildschirm besitzt.

Den Richter konnte er am Ende nicht überzeugen. Für ihn ist es ein eindeutiger Fall. Denn das Gesetz sieht zwingend vor, Tatgegenstände einzubehalten. Trotzdem weiß er darum, dass es den 21-Jährigen finanziell treffen werde. Deswegen verurteilt er ihn nur zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die Staatsanwaltschaft verlangt 60 Stunden. Bei ihm kommt zudem das Jugendstrafrecht zur Anwendung, da er nicht hundertprozentig selbstständig lebt und vom Agieren noch nicht erwachsen wirke. Zudem sei der Fall kein schwerer. Trotzdem: "Der Erwerb und die Abgabe bleiben strafbar, sollte das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung jemals in Kraft treten", betont der Richter.