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Staatsanwalt: Mordauftrag war keine Spontantat

Eine 41-jährige Dresdnerin soll im Internet einen Auftragskiller für die neue Freundin ihres Mannes gebucht haben. Nun gab es die Plädoyers vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Sie hat letzten Endes den Knopf gedrückt, um einen Auftragskiller mit der Ermordung der neuen Freundin ihres Ehemannes zu beauftragen. Dass sie möglicherweise Betrügern aufgesessen war, spielte im Prozess gegen Ina R. keine Rolle. Am 22. November soll
Sie hat letzten Endes den Knopf gedrückt, um einen Auftragskiller mit der Ermordung der neuen Freundin ihres Ehemannes zu beauftragen. Dass sie möglicherweise Betrügern aufgesessen war, spielte im Prozess gegen Ina R. keine Rolle. Am 22. November soll © ronaldbonss.com

Dresden. Es kann in der besten Ehe passieren, dass ein Partner Tötungsfantasien entwickelt. Zu hoch ist die emotionale Beteiligung, zu gering die Gelassenheit. Das mag erst recht für die 41-jährige Dresdnerin gelten, die seit Oktober wegen Anstiftung zum versuchten Mord vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden steht. Fast zwei Tage lang hatte Ina R. dem Gericht von ihrer Ehe erzählt, dem Hauskauf in Berggießhübel, den Demütigungen beim folgenden Ausbau. Daran hatten auch Auszubildende ihres Ehemannes mitgewirkt und eine war bald mit auf die Baustelle gezogen.

Ina R. hat gestanden, im Darknet einen Killer beauftragt zu haben, der die neue, inzwischen schwangere Freundin ihres Mannes aus dem Weg schaffen und es wie einen Unfall aussehen lassen sollte. Rund 10.000 US-Dollar habe sie am 23. Februar dieses Jahres dafür in der Kryptowährung Bitcoin bezahlt, die sie sich zuvor von einem Mann in Berlin für 11.000 Euro beschafft hatte.

Oberstaatsanwalt Silvio Helmert hat am Freitag für die Tat drei Jahre und einen Monat Haft gefordert, einen Monat mehr als die Mindeststrafe. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Angeklagte die Tat lange vorbereitet hatte und es sich nicht um eine Spontantat gehandelt habe, wie Ina R. es behauptet hatte. Schon vor dem eigentlichen Mordauftrag habe die Angeklagte unter anderem im Internet nach alternativen Tötungsmöglichkeiten gesucht, auch die Beschaffung der Kryptowährung habe einiges an Planung erfordert.

Rätselhafte "Dreierbeziehung"

Strafmildernd wertet Helmert das dennoch umfassende Geständnis der Frau, ihre innere Distanzierung von der Tat und die Umstände ihrer gescheiterten Ehe nach einer „Dreierbeziehung“ in dem Haus, für das die Eheleute jahrelange Entbehrungen aufgebracht hatten. Als Mordmerkmale kämen Habgier – in Form des Lohns für den Auftragsmörder – sowie Heimtücke in Betracht, denn das 23-jährige Opfer habe nichts mitbekommen sollen.

Helmert kündigte darüber hinaus an, gegen David S., den Ehemann der Angeklagten, und dessen neue Partnerin wegen uneidlicher Falschaussage zu ermitteln. Sie hätten in dem Prozess als Zeugen höchstwahrscheinlich nicht die Wahrheit gesagt.

Verteidiger René Zebisch schloss sich dem Plädoyer ohne eigene Strafmaßforderung an. Er betonte die ungleiche Beziehung der Eheleute und sagte, er sei überzeugt, dass S. schon viel früher seine Frau mit seiner 23-jährigen Auszubildenden betrogen habe.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor ausgesagt, dass Ina R. weder krank sei noch andere Gründe zu erkennen wären, die ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten eingeschränkt haben könnten. Das Gericht will das Urteil am Montag, 22. November, verkünden.