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Stress mit dem Ex in Dresden: Wüste Drohungen am Gartenzaun

Eine 61-Jährige hatte Angst, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte ihr Haus in Dresden verwüstet. Er drohte auch, Daten ihres Firmenhandys zu veröffentlichen.

Von Alexander Schneider
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Am Amtsgericht Dresden gab es jetzt das Wiedersehen eines Paars, das sich im Herbst 2021 getrennt hatte. Wegen der unschönen Begleiterscheinungen wurde der 59-jährige "Ex" verurteilt.
Am Amtsgericht Dresden gab es jetzt das Wiedersehen eines Paars, das sich im Herbst 2021 getrennt hatte. Wegen der unschönen Begleiterscheinungen wurde der 59-jährige "Ex" verurteilt. ©  Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Ein kleiner Beziehungsstreit unter Partnern ist eigentlich kein Weltuntergang. Doch dass es nach eineinhalb Jahren das Ende war, hatte die 61-jährige Dresdnerin im Oktober 2021 nicht erwartet. Eigentlich glaubte sie fest daran, mit einem Gespräch den Anlass für die Auseinandersetzung zu klären. Geklärt wurde nichts mehr. Statt eines Gesprächs präsentierte der "Freund" ihr eine Forderung in Höhe von mehr als 23.000 Euro und wüste Drohungen. Und verschwand dann.

Was folgte, soll hässlich gewesen sein und zog Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nach sich. Nun stand der 59-jährige Ex-Freund am Dienstag wegen Nötigung vor dem Amtsgericht. Laut Anklage habe er seiner Partnerin die Forderung von 23.300 Euro aufgemacht und ihr mitgeteilt, dass er "eine doppelte Datensicherung" ihres Firmenhandys durchgeführt habe. Wenn sie sich "loyal" verhielte, also zahle, gebe es keine Probleme. Wenn nicht, werde er die Daten veröffentlichen.

Ein paar Tage später soll der Angeklagte seine Drohung am Gartenzaun des Grundstücks der Geschädigten wiederholt haben: "Ich mach dich fertig!" Zu guter Letzt habe er ihr tags darauf morgens um 7.45 Uhr wieder vor dem Grundstück angekündigt, er werde ihr Haus mit Farbe beschmieren und ihr Grundstück verwüsten, sie werde "ihr blaues Wunder erleben". Aus Angst habe die 61-Jährige dem Angeklagten später 1.000 Euro übergeben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe er sich daher in drei Fällen der Nötigung schuldig gemacht.

Der Angeklagte schweigt im Amtsgericht Dresden zu den Vorwürfen

Weil der Angeklagte schwieg, vernahm das Gericht die Geschädigte als erste Zeugin. Die 61-Jährige sagte, sie habe diese Forderung nicht erwartet. Wenn, dann könnte sie eine solche Summe vom Angeklagten verlangen. Der habe 18 Monate "fast ausschließlich bei mir gewohnt", sagte sie.

Welche Leistungen ihr "Ex" in seiner 23.000 Euro-Forderung geltend gemacht habe, konnte sie nicht genau sagen. Es ging wohl unter anderem um Einkäufe und kleinere Bauarbeiten auf dem Grundstück. Der Angeklagte, gelernter Dachdecker, hatte damals in einer Baufirma gearbeitet, die inzwischen in Konkurs gegangen ist.

Als sie sah, dass er offenbar ihr Handy mitgenommen hatte, habe sie seine Sachen in den Vorgarten gestellt, damit er sie abholen möge. "Ich wollte mein Handy wieder", sagte die Zeugin, ohne die Daten auf dem Gerät könne sie nicht als Hausverwalterin arbeiten. Sie habe viel Ärger gehabt. "Wenn ich auf Arbeit war, hat er sein Auto vor meinem Grundstück fotografiert, um mir Angst zu machen."

Drei Juristen - vier Meinungen

Während der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 2.100 Euro für eine vollendete und zwei versuchte Fälle von Nötigungen forderte, plädierte Verteidiger Rolf Franek auf Freispruch. Sein Mandant hätte den Streit weiter eskalieren können, was er unterlassen habe. Das sei ein strafbefreiender Rücktritt.

Die Richterin brachte eine weitere strafrechtliche Wertung ins Spiel nach dem Motto "drei Juristen - vier Meinungen". Sie verurteilte den gelernten Dachdecker wegen Nötigung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Für zwei vorgeworfene Drohungen sprach sie den Angeklagten frei und teilte damit Franeks Verteidiger-Sicht. Doch die 1.000 Euro für das Handy seien "ein Teilerfolg" des Angeklagten gewesen.

Strafmildernd wertete sie den Beziehungsstreit als Anlass für die Tat. Strafschärfend wurde gewertet, dass der 59-Jährige erst 2020 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, seine einzige Vorstrafe.